Ein Wohnmobil wurde im Oktober 2007 vorübergehend stillgelegt. Seit dem Zeitpunkt gilt die Ruheversicherung (Haftpflicht+Teilkasko).
Möchte man das Fahrzeug jetzt (Mai 2008) wieder benutzen (zulassen), muss man den gleichen Versicherer nutzen?
Kann man ohne weiteres einen anderen Versicherer (eVB) nutzen?
Oder geht ein Versichererwechsel nur im Falle eines Halter- oder Fahrzeugwechsels?
Bitte um Hilfe!
hallo,
(zulassen), muss man den gleichen Versicherer nutzen?
wenn du den vertrag nicht zum ablauf gekündigt hast…ja
Kann man ohne weiteres einen anderen Versicherer (eVB) nutzen?
nein!
Oder geht ein Versichererwechsel nur im Falle eines Halter-
oder Fahrzeugwechsels?
erstes nein, zweites ja.
snake
Danke für deine Antwort,
aber bist du dir sicher, dass bei einem Halterwechsel kein Versicherungswechsel möglich ist? Das hiese ja, dass der neue Eigentümer die Versicherung übernehmen muss. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dieser dazu gezwungen werden kann?!?
Natürlich würde das Fahrzeug auf die Ehefrau umgemeldet, ob dies wieder ein Sonderfall ist?!?
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hallo,
aber bist du dir sicher, dass bei einem Halterwechsel kein
Versicherungswechsel möglich ist? Das hiese ja, dass der neue
Eigentümer die Versicherung übernehmen muss. Kann mir
eigentlich nicht vorstellen, dass dieser dazu gezwungen werden
kann?!?
Natürlich würde das Fahrzeug auf die Ehefrau umgemeldet, ob
dies wieder ein Sonderfall ist?!?
das selbe prob hatten wir hier erst vor einem monat oder so.
ja, ich bin mir sicher, denn wer halter ist, ist deinem versicherer xxxegal (ist maximal für die prämie interessant). solange der versicherungsnehmer gleich bleibt, ist keine Wechselmöglichkeit vorhanden. und ich vermute mal, dass dies bei dir so geplant ist ^^.
wenn der versicherer gewechselt werden soll, muß ein anderer versicherungsnehmer ins spiel kommen!
snake
Eigentlich war auch ein Versicherungsnehmerwechsel geplant (falls notwendig).
Zusammenfassend: Das Wohnmobil ist seit Oktober 2007 „ruheversichert“ (Halter+VN ist der Ehemann). Das Fahrzeug soll jetzt bei einem anderen Versicherer versichert werden. Schreibt man das Fzg auf die Ehefrau um (Halterwechsel), kann sie als Versicherungsnehmerin einen neuen Vertrag abschließen u. sogar den Rabatt des Ehemanns übernehmen?!?
Müsste so funktionieren?!?
Ohne Halter- und VN-wechsel nicht möglich.
DANKE.
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Schreibt man das Fzg auf die Ehefrau um (Halterwechsel),
kann sie als Versicherungsnehmerin einen neuen Vertrag
abschließen u. sogar den Rabatt des Ehemanns übernehmen?!?
- der ehemann muß auf den sf verzichten, eine rück- oder weiterübertragung ist i.d.r. ausgeschlossen!
- ob die ehefrau den kompletten sf übernehmen kann, ist unklar. für genaue auskünfte frag deinen versicherer.
Müsste so funktionieren?!?
jup
Ohne Halter- und VN-wechsel nicht möglich.
wie gesagt der halterwechsel ist nicht notwendig. er macht die sache für die versicherung nur einfacher.
snake