Hier: Ex-Mann ist wieder veheiratet.
1.wenn Ex-Frau bedürftig wird, weil z.B. krank, muß Ex-Mann sie
dann noch finanziell unterstützen?
Wenn ja:
- Welches Einkommen des Ex-Mannes wird angerechnet?
a. sein Einkommen?
b. das neue Familieneinkommen?
b-a. auch bei Gütertrennung?
Hallo,
Hier: Ex-Mann ist wieder veheiratet.
1.wenn Ex-Frau bedürftig wird, weil z.B. krank, muß Ex-Mann sie dann noch finanziell unterstützen?
Das kommt sicher auch darauf an, wie lange die Ehe bestand, wie lange die Scheidung bereits zurück liegt, ob Kinder vorhanden sind, wie alt die sind usw. usf.
Wenn ja:
2. Welches Einkommen des Ex-Mannes wird angerechnet?
a. sein Einkommen?
Ja, hier werden allerdings weitere Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, wobei die Ansprüche von Kindern vorgehen. Außerdem gibt es einen „Selbstbehalt“.
b. das neue Familieneinkommen?
Indirekt kann das passieren, wenn es da ein sehr hohes Einkommen gibt.
b-a. auch bei Gütertrennung?
Hat die Gütertrenung einen Einfluss auf das Familieneinkommen und im Zweifel auf den Unterhaltsanspruch der (Ex-)Eheleute untereinander?
Nein. Mit dieser Gestaltung kann eine eventueller Unterhaltsanspruch nicht vermieden werden.
Grüße