Hallo,
nachdem ich mich im Januar 2004 mit einer ICH-AG selbstständig gemacht hatte und bis Dezember letzten Jahres selbständig war, bin ich seit 01.01.2010 wieder in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter.
Nun meine Frage, da es meinem jetzigem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht sehr gut geht, muss er mich leider ausstellen. Kann ich mich jetzt arbeitslos melden bzw. habe ich anspruch auf Arbeitslosengeld?
Guten Tag.
Wenn Sie während Ihrer Selbständigkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hatten, dann würde ich davon ausgehen, das Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ansonsten nicht, da Sie noch nicht mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Arbeitslos melden sollten Sie sich aber trotzdem, für die Meldung zur Rentenversicherung.
also grundsätzlich müsste es eigentlich so sein, dass du (um einen Anspruch auf AlgI, also normales Arbeitslosengeld zu haben), innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate sozialversichert beschäftigt gewesen sein muss. Da du das im Zuge deiner Ich-AG wohl nicht warst (es sei denn du hast freiwillig gezahlt, was wohl nicht mal 1% der Fälle tun). Somit hättest du vermutlich keinen Anspruch auf normales Alg und dir bleibt der Gang zur Arge und der Antrag auf AlgII.
Hallo, so pauschal kann dies nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an z.B. ob Du während Deiner Selbständigkeit freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Oder damals bei Beginn der Selbständigkeit noch ein Restanspruch vorhanden war…dieser kann aber evtl. schon abgelaufen sein. Am besten lässt Du Dich einfach mal in Deiner zuständigen Agentur beraten bzw. die Auskunft einholen.
Liebe Grüße
Marion
haben Sie während der Selbständigkeit freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt?
Wenn nicht, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Voraussetzung ist hierfür u.a., dass man mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und das ist bei Ihnen ja nicht der Fall, da Sie erst seit 01.01.2010 beschäftigt waren.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht anders (durch Ersparnisse, Einkommen des Ehegatten, o.Ä.) sicherstellen können.
ja, das kannst du. bei meinem lebensgefährten war es ziemlich genauso. bin zwar aus österreich, aber sehr viel unterschied ist da nicht zur brd.
lg, yaaba
nachdem ich mich im Januar 2004 mit einer ICH-AG selbstständig
gemacht hatte und bis Dezember letzten Jahres selbständig war,
bin ich seit 01.01.2010 wieder in einem Arbeitsverhältnis als
Angestellter.
Nun meine Frage, da es meinem jetzigem Arbeitgeber
wirtschaftlich nicht sehr gut geht, muss er mich leider
ausstellen. Kann ich mich jetzt arbeitslos melden bzw. habe
ich anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank schon im vorraus,
Elmar
Hallo. Ich denke mal schon das du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Zumindest einen Antrag würde ich stellen. LG Conny