Nach Studienende in PKV

Hallo allerseits,

seit dem 01.10.2007 bin ich offiziell kein Student mehr und freiberuflich tätig.
Seitens der Barmer wurde mir nun mitgeteilt, dass ich nur in eine PKV wechseln könne, wenn ich der BEK einen Versicherungsvertrag einer PKV vorlege, der auch für den 01.10. datiert ist, also rückwirkend.
Ansonsten MÜSSE ich mich zunächst freiwillig versichern, wodurch mir dann eine Kündigunsfrist von 2 Monaten entstünde, so dass ich erst zum 01.01.2008 in eine PKV wechseln könne.
Soweit ich die Gesundheitsreform verstanden habe, gilt die Versicherungspflicht derzeit nur für GKV-versicherungspflichtige.

Kennt sich jemand damit aus? Hat die BEK tatsächlich recht?

Danke im Voraus!

Hallo,
ja, hat Sie !!!
Tatsache ist zwar dass die Versicherungspflicht zum 30.09 endete,
aber aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ab dem 01.04.2007 muss eine
nahtlose Versicherung gewährleistet sein, d.h. wenn der PKV-Vertrag
nicht zum 01.10.2007 zustande kommt bleibt nur entweder der Weg einer
freiwilligen Weiterversicherung oder die Pflicht zur Versicherung
bei der BEK übrig. Innerhalb dieser Versicherungen müssen dann die
gesetzliche vorgeebenen Kündigungsfrist eingehalten werden.
Gruß
Czauderna