Moin,
folgendes fiktives Fallbeispiel möchte ich mal ausspinnen:
Ein/-e Studienabsolvent/-in bekomme zunächst keinen Job nach dem Studien-Abschluss.
Sein/-e Ehepartner/-in sei in einem Angestelltenverhältnis und verdiene der allgemeinen Definition nach „genug für zwei“.
Was spricht für erstere/-n pro und was kontra Arbeitslosmeldung drei Monate vor Ende des Studiums?
ALG II-Anspruch dürfte am ausreichenden Verdienst des Partners scheitern. Für ALG I fehlt das „Einzahlerjahr“.
Wenn also kein Anrecht auf Leistungen bestände (oder übersehe ich hier etwas?), hätte die Arbeitsagentur doch auch keine Handhabe, zu „nerven“… Ihr Nutzen wäre aber auch nahe Null.
Fällt da jemandem noch mehr zu ein?
MfG
Marius