Nach Studium: verheiratet mit berufstätigem "gut verdienendem" Partner

Moin,

folgendes fiktives Fallbeispiel möchte ich mal ausspinnen:
Ein/-e Studienabsolvent/-in bekomme zunächst keinen Job nach dem Studien-Abschluss.
Sein/-e Ehepartner/-in sei in einem Angestelltenverhältnis und verdiene der allgemeinen Definition nach „genug für zwei“.
Was spricht für erstere/-n pro und was kontra Arbeitslosmeldung drei Monate vor Ende des Studiums?
ALG II-Anspruch dürfte am ausreichenden Verdienst des Partners scheitern. Für ALG I fehlt das „Einzahlerjahr“.
Wenn also kein Anrecht auf Leistungen bestände (oder übersehe ich hier etwas?), hätte die Arbeitsagentur doch auch keine Handhabe, zu „nerven“… Ihr Nutzen wäre aber auch nahe Null.

Fällt da jemandem noch mehr zu ein?

MfG
Marius

Wenn man der Meinung ist, dass die Arbeitsagentur keinerlei Vermittlungskompetenz für Akademiker besitzt, dann könnte man in der Tat zu der Meinung kommen, der Nutzen, sich dort zu melden, nahe Null ist.

Ja nun, meine ganz persönliche Erfahrung mit denen war genau die. Ich hatte jede Menge Kenntnisse und Fähigkeiten angegeben, ich weiß nicht mehr, wie viele Seiten der Bogen hatte, den ich durch Ankreuzen ausfüllen müsste, aber ich glaube, mindestens 2, wenn nicht gar 3, aber das einzige Angebot, das die mir in einem Jahr geschickt haben (ich habe mich ca. ein halbes Jahr dort gemeldet, bevor ich wusste, dass meine befristete Stelle abläuft), passte vorne und hinten nicht zu dem, was ich angegeben hatte.

Vergleichbare Erfahrung mache ich gerade auch… Und ich bin nicht „frisch von der Uni“.

Das ist er sowieso, weil die Agentur mit ihrer internen Bürokratie schon völlig ausgelastet ist.

Gruß K

Es könnte sich auf die Rente auswirken.

Hallo,

aus meiner Sicht könnte es sich auf die Rente negativ auswirken, also ein Nachteil.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit gemacht, gerade für Akademiker… liegt vielleicht am Sachbearbeiter .

Grüße