Nach Studium zum Arbeitsamt, Sozialamt oder nicht?

Hallo,

ich habe mein Studium abgeschlossen und momentan leider noch keinen Job. Beim AA bin ich seit ein paar Monaten schon arbeitssuchend gemeldet.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich jetzt eine Antrag auf ALG stellen soll oder mir den Weg sparen kann?

Ich werde mit Sicherheit nichts bekommen, da ich in den letzten Jahren auch nichts eingezahlt habe. Darum geht es auch nicht, mir ist wichtiger, dass keine Lücken für die Rente und Krankenkasse entstehen.

Wenn ich keinen Anspruch auf ALG habe, zahlt das AA dann auch nichts in die Rentenkasse bzw. an die Krankenkasse?

Wie würde es aussehen, wenn ich auch keine Ansprüche beim Sozialamt hätte?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Medion

Hallo!

keinen Job. Beim AA bin ich seit ein paar Monaten schon
arbeitssuchend gemeldet.

Nachdem ich das ein Jahr lang (in der gleichen Situation) war, hat sich neulich rausgestellt, daß das für die Füße war. Sprich ich hab nie ein Stellenangebot von dort bekommen und daß sich dadurch irgendwelche Rentenlücken schließen ist auch nicht der Fall (weil eben keine Ansprüche bestehen).

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich jetzt eine Antrag
auf ALG stellen soll oder mir den Weg sparen kann?

Intuitiv würde ich jetzt mutmaßen, daß Du das lassen kannst, sprich Du höchstens Sozialhilfe beantragen kannst, wenn denn da Chancen bestehen… (Aber in dem Thema bin ich eher ahnungslos, von daher nur meine persönliche Einschätzung.)

Wenn ich keinen Anspruch auf ALG habe, zahlt das AA dann auch
nichts in die Rentenkasse bzw. an die Krankenkasse?

AFAIK genau richtig. Das AA zahlt weder in Sachen Rente noch in Sachen KK irgendwas. (Zumindest ist das in bezug auf die Rente auch die Antwort, die ich von der Hotline der BFA bekommen habe).

Was sich daran ändert, wenn auch kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, weiß ich nicht, ich vermute aber gar nichts.

Grüße von einer, die die Hoffnung auf eine staatliche Rente (abgesehen von einer Mindestrente) schon aufgegeben hat und familienversichert ist - ansonsten aber dieselben Probleme hätte!
Kari

Hallo Kari,

Danke für die Antwort!

Mich arbeitssuchend zu melden war wirklich überflüssig. Ich habe genau wie Du nie irgend etwas bekommen oder gehört, nur für diese Aktion ca. 3 Stunden Zeit vergeudet.

Familienversicherung geht bei mir nicht mehr. Sozialhilfe bekomme ich bestimmt auch nicht.

Gruß

Hallo,
bei mir war’s so, dass ich nach meinem Studium ein halbes Jahr gearbeitet hatte und dann am letzten Tag der Probezeit gekündigt wurde. Ich mußte mich natürlich beim Arbeitsamt melden, da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt war (also innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 12 Monate eingezahlt in Arbeitslosenversicherung), war mir auch vorher klar, dass ich nix von denen bekomme. Aber dort kann wohl die Zeit auch für die Rente berücksichtigt werden, außerdem konnte ich ja den Antrag auf Kostenerstattung für Bewerbung stellen. Wichtig dabei ist, dass du diesen so schnell wie möglich stellst, da erst Geld ab diesem Tag erstattet werden kann. Dann ging’s in die Wartehalle des Sozialamtes. Tausend Anträge später und einem ewigen Hin und Her zwischen Sozialamt und Wohngeldstelle (die haben sich immer den Ball zugeschoben und wollten von mir jeweils Belege, die ich erst von dem anderen Amt bekommen sollte, wenn ich den Beleg des anderen…es war zum Haare raufen), habe ich dann Leistungen für meine 2 Kinder und mich bezogen. Meine Freundin (Studentin) wurde berücksichtigt und hatte damals einen unregelmäßigen Studentenjob. Je nachdem wie oft sie im Monat gearbeitet hatte, wurden bei mir Leistungen gekürzt.

Aber mir fällt gerade ein, du hast ja riesiges Glück. Es steht der Herbst vor der Tür und da gibt es die Bekleidungspauschale beim Sozialamt und dann gibt es ja auch bald Weihnachtsgeld. Du wirst quasi saniert sein :wink:

Auf jeden Fall kannst du davon ausgehen, dass sich das Arbeitsamt nicht mehr um dich kümmern wird, da ja auch kein Anreiz für sie vorliegt, schließlich bist du ja kein Leistungsempfänger. Vielleicht darfst du ja zu einem Bewerbungstraining oder so. Ich habe in dem einen Jahr 1 Angebot bekommen. Dabei handelte es sich um eine Zeitarbeitsfirma, die möglichst viele Bewerber in Ihre Datenbank bekommen wollte.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich jetzt eine Antrag
auf ALG stellen soll oder mir den Weg sparen kann?

Den mußt du stellen, weil das Sozialamt die Ablehung sehen will. Aber das macht ja auch nix, da du ja nichts zu tun hast, machen dir ja ein paar Stunden auf dem Arbeitsamt nichts aus :wink:

Wenn ich keinen Anspruch auf ALG habe, zahlt das AA dann auch
nichts in die Rentenkasse bzw. an die Krankenkasse?

Du mußt dich selbst bei einer Krankenvericherung melden und deinen Fall schildern. Dann muß der Mindestsatz abgeführt werden. Aber das macht das Sozialamt automatisch.

Wie würde es aussehen, wenn ich auch keine Ansprüche beim
Sozialamt hätte?

Warum solltest du keine Ansprüche haben? Die steht Hilfe zum Lebensunterhalt zu und auch diverse einmalige Hilfen. Aber meistens mußt du nachfragen, von selbst sagen dir viele Bearbeiter nicht die ganzen Leistungen, die du zusätzlich beantragen kannst. Anders sieht es natürlich aus, wenn du ein Einkommen hast. Dann wird dieses gegebenenfalls mit deinem Satz verrechnet.

So, jetzt wünsche ich dir starke Nerven für die nächsten Wochen, aber es wird schon wieder.
Ich bin mittlerweile auch in einem neuen Jahresvertrag und beim nächsten Mal habe ich sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld. Freu!

Bis dann - Andreas

Hallo,
mit HartzIV wirst du ab 1.1.2005 anspruchsberechtigt für ALG2, kannst also bei Arbeitslosigkeit nach dem Studium dann den entsprechenden Antrag stellen.

Beatrix
http://www.trixi.de

Hallo!

keinen Job. Beim AA bin ich seit ein paar Monaten schon
arbeitssuchend gemeldet.

Nachdem ich das ein Jahr lang (in der gleichen Situation) war,
hat sich neulich rausgestellt, daß das für die Füße war.
Sprich ich hab nie ein Stellenangebot von dort bekommen und
daß sich dadurch irgendwelche Rentenlücken schließen ist auch
nicht der Fall (weil eben keine Ansprüche bestehen).

Arbeitssuchend melden ist echt für die Katz, auch wenn man keine Leistungen bekommt, erst „arbeitslos“ ist das Stichwort, dann bekommt man alle 3 Monate einen Schrieb, den man dann in 30-40 JAhren zur Hand haben sollte, wenn man Rente beantragt. Und erst dann kommt man auch in den Genuß von Bewerbungstrainings der gehobenen Sorte oder Weiterbildungen oder oder… Wie es ab nächstem Harzt Jahr aussieht weiß ich noch nicht, denn derzeit bin ich dank AA-Maßnahme (Quali + Praktikum) versorgt und vielleicht wird sogar ein echter Job draus. Das ist übrigens nur eine Änderung in PC, dazu muß mannicht mal unbedingt zu nem Berater.

Wenn ich keinen Anspruch auf ALG habe, zahlt das AA dann auch
nichts in die Rentenkasse bzw. an die Krankenkasse?

Nur die Anwartschaftszeit zählt noch, falls das nicht irgendwann gestrichen wird, wie es ja vor einiger Zeit auch mit den Schuljahren nach dem 16. Lebensjahr war. Bei der Krankenkasse mußt Du dich freiwillig versichern, wenn es nicht übers Sozi läuft. Sonst gibt es Die Krankenkasse vom Sozialamt. DA würde ich auf jedenfall mal hingehen um sich beraten zu lassen, denn Sozi steht so ziemlich jedem zu, es sei denn, man hat sich bei Zeiten einen Vollverdiener angelacht und wohnt auch noch bei dem.

Und nächstes Jahr wird eh alles anders…
Schöne Grüße Susanne
(arbeitslos ohne Leistungsbezug und derzeit gleichzeitig Vollzeitpraktikantin, spätestens da sträubt sich jede Datenbankmaske)