Hallo,
bei mir war’s so, dass ich nach meinem Studium ein halbes Jahr gearbeitet hatte und dann am letzten Tag der Probezeit gekündigt wurde. Ich mußte mich natürlich beim Arbeitsamt melden, da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt war (also innerhalb der letzten 3 Jahre mind. 12 Monate eingezahlt in Arbeitslosenversicherung), war mir auch vorher klar, dass ich nix von denen bekomme. Aber dort kann wohl die Zeit auch für die Rente berücksichtigt werden, außerdem konnte ich ja den Antrag auf Kostenerstattung für Bewerbung stellen. Wichtig dabei ist, dass du diesen so schnell wie möglich stellst, da erst Geld ab diesem Tag erstattet werden kann. Dann ging’s in die Wartehalle des Sozialamtes. Tausend Anträge später und einem ewigen Hin und Her zwischen Sozialamt und Wohngeldstelle (die haben sich immer den Ball zugeschoben und wollten von mir jeweils Belege, die ich erst von dem anderen Amt bekommen sollte, wenn ich den Beleg des anderen…es war zum Haare raufen), habe ich dann Leistungen für meine 2 Kinder und mich bezogen. Meine Freundin (Studentin) wurde berücksichtigt und hatte damals einen unregelmäßigen Studentenjob. Je nachdem wie oft sie im Monat gearbeitet hatte, wurden bei mir Leistungen gekürzt.
Aber mir fällt gerade ein, du hast ja riesiges Glück. Es steht der Herbst vor der Tür und da gibt es die Bekleidungspauschale beim Sozialamt und dann gibt es ja auch bald Weihnachtsgeld. Du wirst quasi saniert sein 
Auf jeden Fall kannst du davon ausgehen, dass sich das Arbeitsamt nicht mehr um dich kümmern wird, da ja auch kein Anreiz für sie vorliegt, schließlich bist du ja kein Leistungsempfänger. Vielleicht darfst du ja zu einem Bewerbungstraining oder so. Ich habe in dem einen Jahr 1 Angebot bekommen. Dabei handelte es sich um eine Zeitarbeitsfirma, die möglichst viele Bewerber in Ihre Datenbank bekommen wollte.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich jetzt eine Antrag
auf ALG stellen soll oder mir den Weg sparen kann?
Den mußt du stellen, weil das Sozialamt die Ablehung sehen will. Aber das macht ja auch nix, da du ja nichts zu tun hast, machen dir ja ein paar Stunden auf dem Arbeitsamt nichts aus 
Wenn ich keinen Anspruch auf ALG habe, zahlt das AA dann auch
nichts in die Rentenkasse bzw. an die Krankenkasse?
Du mußt dich selbst bei einer Krankenvericherung melden und deinen Fall schildern. Dann muß der Mindestsatz abgeführt werden. Aber das macht das Sozialamt automatisch.
Wie würde es aussehen, wenn ich auch keine Ansprüche beim
Sozialamt hätte?
Warum solltest du keine Ansprüche haben? Die steht Hilfe zum Lebensunterhalt zu und auch diverse einmalige Hilfen. Aber meistens mußt du nachfragen, von selbst sagen dir viele Bearbeiter nicht die ganzen Leistungen, die du zusätzlich beantragen kannst. Anders sieht es natürlich aus, wenn du ein Einkommen hast. Dann wird dieses gegebenenfalls mit deinem Satz verrechnet.
So, jetzt wünsche ich dir starke Nerven für die nächsten Wochen, aber es wird schon wieder.
Ich bin mittlerweile auch in einem neuen Jahresvertrag und beim nächsten Mal habe ich sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld. Freu!
Bis dann - Andreas