Nach Tarifvertrag- oder doch nicht

Wenn im Arbeitsvertrag stehen würde- nach Tarif
und der AG ist im Verbund kein Mitglied. Wonach geht es dann,
nach geesetzliche Bestimmungen oder trotzdem nach erwähnten Tarif.
z.b. Gehalt, Kümdigungsfristen usw.

Hallo,

ist die Anwendung eines TV ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart, dann gilt der Passus grundsätzlich auch dann, wenn der AG nicht bzw. nicht mehr Mitglied im AG-Verband ist.
Es kommt aber auf die exakte Formulierung an.

&Tschüß
Wolfgang