Nach Testphase: Unklarer Vertragsbeginn

Zu folgender hypothetischen Geschichte möchte ich um eure Meinungen bitten:

M. Mustermann hat am 01.07.2012 der 6-monatigen Nutzung einer kostenlosen Testphase eines Upgrades eines bis dahin kostenlosen und freien MailAccounts auf einen höheren Tarif des Anbieters XY zugestimmt.
Er hat das Testangebot und das dazugehöriges Schreiben vom 01.07.2102 so verstanden, dass nach Ablauf der kostenfreien Testphase, also nach 6 Monaten - am 01.01.2013, sich ein Vertrag über die entgeltliche Nutzung anschließt.

Demnach ergibt sich als Vertragsbeginn für M. Mustermann der 01.01.2013.

In der Widerrufsbelehrung steht, dass der Vertrag ab Vertragsschluss (nach Meinung von M. Mustermann der 01.01.213) innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann.
M. Mustermann hat den entsprechenden Widerruf am 03.01.213 an versendet.

Er ist der daher Ansicht, dass der Widerruf fristgemäß eingegangen ist.

XY meint aber der 01.07.2012 sei der Vertragsbeginn, da sich nach der kostenlosen Testphase der Vertrag automatisch verlängert hat. Und er den Vertrag bereits 14 Tage nach dem 01.07.2012 hätte widerrufen müssen.

Dem entgegen steht aber, dass M. Mustermann innerhalb der Testphase immmer die Möglichkeit hatte diese Testphase vorzeitig zu beenden / zu kündigen.

Demnach wäre ein Widerruf zum Zeitpunkt der Testphase unnötig oder zumindest doppelt gewesen.

Wer hat denn jetzt recht?
Liegt der Vertragsbeginn am 01.07.2012 oder am 01.01.213?

Hi,

ich denke, dieses web.de-Angebot hatten wir erst kürzlich beackert.

Wenn denn überhaupt ein Vertrag vorliegt (siehe web.de Diskussion), dann hat wohl XY Recht. Denn es gibt reichlich andere Verträge z.B. bei Zeitschriften, die erst nach einer Probezeit was kosten oder zuerst weniger kosten, dann mehr.

Ciao Ricco