Hallo!
Es stellt sich die folgende Frage:
Müssen bestimmte Sachleistungen, die vom Sozialamt bezahlt worden sind (z. B. ein Krankenbett) nach dem Versterben von Angehörigen zurückgegeben werden?
Wie funktioniert das?
Ist es auch möglich, diese Sachen zu behalten bzw. sich für einen Restbetrag zu erkaufen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + Absätze eingefügt
Hallo,
das Krankenbett ist vermutlich ein Leihstück der Krankenkasse.
Wenn der Tod des Versicherungsnehmers der Kasse gemeldet wird, veranlasst diese die Abholung des Bettes.
(ggf bei der Kasse tel. anfragen, wie es sich mit einem Ankauf zum Restwert verhält).
Grüße
Maralena
Hi,
das kommt wahrscheinlich auf das Sozialamt an. Der Tod muss dort auf jeden Fall gemeldet werden.
Ich habe schon mal ein Krankenbett bezahlt, aber nach dem Tod nichts zurückgefordert, weil das rein praktisch kaum durchführbar ist. Wer sollte das Bett abholen, wo soll man es hinstellen, wer soll es verkaufen, wie soll die Einnahme verbucht werden? Das alles ist ziemlich kompliziert, darum glaube ich, dass das Sozialamt in den meisten Fällen darauf verzichten wird.
Notfalls kann man ja auch einfach mal nachfragen.
Gruß
Nelly