Nach Todesfall: Banküberweisungen u. ä

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, innerhalb wieviel Tagen Hinterbliebene die Bank über einen Todesfall informieren müssen?

Gibt es für die Banken auch eine gesetzliche Rechtfertigung dafür, dass ab dann keine online-Transaktionen mehr akzeptiert werden, sondern nur noch beleghafte Überweisungen, bzw. dass Überweisungen sogar persönlich eingereicht werden müssen?

Gruß JoKu

Sobald die Bank über den Tod informiert ist, müssen sie das „Erbe“ sichern, bis die Erben feststehen und die jeweiligen Anteile.

ONline Geschäfte könnte jeder machen, ob berechtigt oder nicht. Bei Belegen werden die Unterschriften und die Personen die Geschäfte tätigen dokumentiert. Im Falle eines Streits können die Banken so nachweisen, wer welche Geschäfte getätigt hat.

Sobald die Bank über den Tod informiert ist, müssen sie das
„Erbe“ sichern, bis die Erben feststehen und die jeweiligen
Anteile.

Tja, aber in welchem Gesetz ist das geregelt?

ONline Geschäfte könnte jeder machen, ob berechtigt oder
nicht.

Das hat ein mir sehr gut bekannter Mensch sehr anders erlebt!

Gruß JK