Nach Todesfall-was kann das Sozialamt

… zurückfordern?

Meine Mutter lebte in einer betreuten Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte. Ausser Pflegegeld erhielt sie noch eine Grundsicherung im Alter vom Sozialamt. Nun ist sie verstorben und es befindet sich noch ein kleiner Restbetrag auf dem Girokonto bzw. Sparbuch, wovon allerdings noch einige Rechnungen beglichen werden müssen (Zuzahlung für die Wohngemeinschaft, Kosten der Stadt für die Bestattung, Bestattungsunternehmen etc.).
Wieviel Eigenbehalt ist vorgesehen oder muss alles was vorhanden ist an das Sozialamt zurückerstattet werden?

Für eine Antwort sage ich jetzt schon mal recht herzlichen Dank!

Hallo,

erst Mal mein herzlichstes Beileid.
Nicht schön.

Da kenn ich mich nicht so aus.
Denke aber, dass es einen Bedarf gibt, und diese Grenze bleibt bestehen. Also steht (meiner Meinung) einem das Geld zu. Erst wenn man zu „mehr“ Geld kommt, muss man was zurück zahlen. Erbschaft etc. Wie beim Bafög.

Nur in wieweit das Amt auf das jetzige Geld zugreifen kann, weiß ich leider nicht.

Lieben Gruß Sina

Danke für Deine Antwort. Hoffe, dass ich die anfallenden Kosten damit abdecken darf.

Lieben Gruß
Knuffelchen