Nach Trennung einkommenssteuererklärung allein?

kann man nach der ehrlichen Trennung die Einkommenssteuer
alleine veranlagen?
ist man dem getrennt lebenden Ehegatten Auskunftspflichtig ?
Muss man bei Rückerstattung teilen ?
und wie lange kann man rückwirkend die
Einkommenssteuererklärung beim
Finanzamt einreichen?

kann man nach der ehrlichen Trennung

Gibt es auch eine unehrliche Trennung?

ist man dem getrennt lebenden Ehegatten auskunftspflichtig ?

Kommt drauf an, für was.

Beispielsweise bezüglich der über 18 Jahre alten Kinder und ihrer Einkünfte - ja (natürlich nur, wenn es die eigenen des Expartners sind).

Ansonsten muß man sich unbedingt durchrechnen, ob die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger ist, sofern sie möglich ist. Dazu benötigt man alle steuerlichen Daten des Partners.

Nutzt man nicht die mögliche günstigere Veranlagungsform, ist man in Höhe des erlittenen steuerlichen Nachteils dem Partner ausgleichspflichtig.

Muß man bei Rückerstattung teilen ?

Grundsätzlich ja, womit nichts über die Anteile der Partner gesagt ist.

und wie lange kann man rückwirkend die
Einkommenssteuererklärung beim
Finanzamt einreichen?

Wenn man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und für das Jahr noch keine eingereicht hat, dann hat man 7 Jahre Zeit (für 2005 bis 31.12.2012) dafür.

Ansonsten nur 4 Jahre (für 2008 bis 31.12.2012).

Vorgenannte Fristen gelten nur für die (normale) Veranlagung. Es gibt z. B. Fälle, da muß man im Rahmen von Steuerhinterziehungsprüfungen auch außerhalb dieser Fristen Steuererklärungen nachreichen. Dabei muß aber nicht unbedingt ein Steuerbescheid folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

sorry, ehrlich sollte ehelichen trennung heissen.
wenn der expartner aber in der steuerklasse 3 versteuert
hat und keine steuern gezahlt hat , dürfte da kein nachteil einer einzelveranlagung entstehen oder ?
wenn es keine gemeinsamen kinder gäbe und die einkommenserklärung
bereits 2009 einzeln veranlagt wurde, in wie weit ist man dann auskunftsverpflichtet ??