Nach Trennung Hälfte der Grunderwerbsteuer zahlen?

Guten Tag,

mit meiner damaligen Lebensgefährtin habe ich mir im letzten Jahr im Juni ein Haus gekauft. Wir stehen zu gleichen Teilen (50/50) im Grundbuch drin und haben damals beim Kauf je die Hälfte der Grunderwerbsteuer gezahlt. Jetzt ist die Beziehung leider in die Brüche gegangen. Die Ex-Partnerin ist ausgezogen und ich möchte das Haus gerne behalten. Mir ist klar, dass beim Notar ein „Trennungsentwurf“ gemacht werden muss, ist auch schon geschehen, genauso die Abklärung mit der Bank. Nun weiß ich auch, dass es nun nochmal zu zweit zum Notar gehen muss um das Grundbuch zu ändern, über die Kosten hierfür bin ich soweit aufgeklärt. Aber nun meine Frage: Muss ich nochmals die Grunderwerbsteuer für die „Haushälfte“ bezahlen, die meiner Lebensgefährtin „gehört“? Oder kann man diese Zahlung irgendwie umgehen. Meine Ex hat mir sogar angeboten, dass sie mir ihre Hälfte als Schenkung übergibt. Und steuertechnisch her handelt es sich doch hierbei um eine Steuerberechnung zu 0€, oder???

Bitte um Beantwortung, vielen Dank im Voraus.

MFG
S. Greinert

Hallo,
tja, eine Befreiung ist nicht vorgesehen, da keine Ehe vorlag. Und bei einem Eigentumsübergang zwischen „Fremden“ fällt Steuer an - egal wie lange der vorherige Kauf her ist.
Sicher gibt es die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage zu mindern und eine echte Schenkung wäre steuerfrei. Aber sind denn keine Belastungen eingetragen? In der Höhe von 1/2 der Valuten würde ja dann doch eine Gegenleistung vorliegen, die Hälfte also nicht geschenkt sein.
Und wenn sie doch lastenfrei wäre und somit eine echte Schenkung vorläge, würde zwar keine Grunderwerbsteuer anfallen, aber Schenkungsteuer (und da macht das Grunderwerbsteuer-Finanzamt sicher eine Kontrollmitteilung, damit da auch Schenkungsteuer erhoben wird!). Und Schenkungsteuer zwischen nicht verwandten ist ziemlich teuer. Leider.
Trotzdem alles gute beim Biss in den sauren Apfel, Gruß, Carsten