Nach Trennung ===> Mietforderung

Hallo,
eine Frau mit 2 Kindern zieht in die Eigentumswohnung eines Mannes.
Die Frau arbeitslos geworden, Arbeitslosengeld fällt bald weg, will sich nun trennen und sucht mit den 2 Kindern eine neue Bleibe. Wie soll sie das tragen?
Der Mann wollte wenn Sie sich trennen, und sie in der Wohnung bleibt die Zeit bis sie eine Wohnung gefunden hat, Miete haben (seine Eigentumswohnung), da er für sie ja nicht mehr einstehen will. (getrennt von Tisch und Bett keine Bedarfsgemeinschaft mehr)

Schwierige Situationen,
viele Fragen, lieben Gruß

Plö

Hallo

Hallo,
eine Frau mit 2 Kindern zieht in die Eigentumswohnung eines
Mannes.
Die Frau arbeitslos geworden, Arbeitslosengeld fällt bald weg,
will sich nun trennen und sucht mit den 2 Kindern eine neue
Bleibe. Wie soll sie das tragen?

Wenn sie sich eine andere Wohnung nimmt, kommt sie ohne Mietzahlung auch nicht davon. Warum sollte der EX leer ausgehen?? Miete zahlt für angemessenen Wohnraum die ARGE, bei 3 Nasen stehn ihr 75m² + NK zu

Schwierige Situationen,
viele Fragen, lieben Gruß

Plö

Der Kater

Hallo!

Miete kann der Mann nicht bekommen, es gibt ja keinen Mietvertrag. Wenn die Frau die Wohnung nutzt, kommt Nutzungsentschädigung in Betracht. Dabei sind aber auch die bestehenden Beziehungen zwischen Frau und Mann zu berücksichtigen. Es dürfte gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn Mann Frau einfach vor die Tür setzt oder ohne Rücksicht auf die Möglichkeiten der Frau Nutzungsentschädigung verlangt.

Geprüft werden müsste, ob Frau und Kinder einen Unterhaltsanspruch geltend machen können. Kinder haben immer einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Vater, wenn der Vater nicht absolut leistungsunfähig ist, z.B. von ALG II lebt und keine Möglichkeit hat, durch Arbeit Einkünfte zu erzielen.

Beim Jugendamt kann man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn kein oder nur geringer Kindesunterhalt gezahlt wird. In diesem Fall kann man beim Jugendamt auch die Bestellung eines Beistands beantragen, der sich darum kümmern wird, dass der geschuldete Kindesunterhalt gezahlt wird.

Falls Frau kein Kindergeld erhält, kann sie es bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen.

Bei der Arbeitsagentur kann sie auch ALG II beantragen für die Zeit nach Wegfall des ALG I.

Sollte ihr kein ALG II zustehen, kann sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur Kinderzuschlag und beim Wohngeldamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Wohngeld beantragen.

Gruß, Franz