Wenn jemand aufgrund von Trennung und durch Auswechseln von Schlössern,
seinen derzeitigen Wohnsitz an seinen ehemaligen Wohnsitz (250km von Arbeitsplatz) ummeldet, dürfte diese Person die Strecke in der EkSt geltend machen.
Wir nehmen an es wird in der Woche bei Kollegen übernachtet und am Wochenende "nach Hause"gefahren.
Eine neue Wohnung ist so schnell nicht zu finden und wegen MontageTätigkeit und eventuellem Wegfall des Arbeitsplatzes nicht mehr nötig, da ein anderer Wohnsitz bevorzugt würde.