mein Mann und ich leben seit Ende Oktober dauerhaft getrennt. Wir haben beide eine eigene Wonung und neue Lebenspartner.
Für unsere Jungs haben wir das gemeinsame Sorgerecht und es läuft mittlerweile richtig gut, mein Fast-Ex und ich verstehen uns gut, die Kinder können zu dem Elternteil, zu dem sie möchten und es gibt glücklicher Weise kaum Probleme.
Doch nun meine Frage: Bisher hat keiner von uns eine Scheidung eingereicht. Wir haben notariell Trennungsvereinbarung getroffen bezüglich Hausrat, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensverteilung, etc. und bereits alles getrennt.
Nun meine Frage:
Müssen wir uns scheiden lassen ?
Geht die Scheidung automatisch nach dem Trennungsjahr, auch wenn sie keiner einreicht ?
Wenn er sie einreicht, und ich will nicht, was bedeutet das und andersrum ?
Wie schaut es aus mit dem Umgangsrecht nach der Scheidung ?
DARF der Elternbteil, bei dem die Kinder nicht leben, sie dann nur alle 14 Tage shen oder auch öfters ?
Bin recht planlos - eigentlich läuft es gut so wie es ist, aber sollte man nicht den endgültigen Schlussstrich ziehen oder kann man bis an sein Lebensende getrennt leben ???
zum Thema Scheidung kann ich Ihnen keine Auskünfte geben…
sicherlich können Sie zeitlich uneingeschränkt verheiratet bleiben und dazu getrennt leben…
nach einer Scheidung haben Sie und Ihr Mann geteiltes Sorgerecht, wie bis dato auch schon…
wie es dann mit dem sehen und besuchen der gemeinsamen Kinder gehandhabt wird, liegt in Ihren Händen… und im Interesse der Kinder würde ich es so weiterlaufen lassen wie es bis dato wohl gut geht…
vielen Dank für die Anfrage. Ich bin kein Jurist und aufgrund meiner Erfahrungen ausschließlich nur für die psychologischen Folgen und der Umgangsgestaltung nach einer Trennung/Scheidung zuständig.
Soweit ich weiß, ist das Trennungsjahr eine Voraussetzung für das Einreichen der Scheidung. Das kann jeder Ehepartner ausführen. Dann wird ein Scheidungstermin vor dem Fam.-Gericht anberaumt.
Ein Ehepartner kann auch „nein“ sagen und die Scheidung damit um 2 Jahre verzögern. Danach wird geschieden, sofern keine Dinge passieren, die gegen eine Scheidung sprechen.
Ihr seid sehr weit mit Eurer Trennung, da Ihr die Folgen im Vorfeld abgeklärt und fixiert habt. Deshalb wird im Scheidungsprozess alles so verhandelt, wie Ihr es vorbereitet habt. Das Gericht prüft nur noch, ob es der Norm und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, also keine Nachteile hat, weil einer Übervorteilt ist.
Ihr könnt auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der Euch beide vor Gericht vertritt. Das ist günstiger.
Hier solltest Du aber aufpassen. Die Trennung ist psychologisch gesehen die ein Sache. Die habt Ihr wohl gut hinter Euch gebracht. Die offizielle Scheidung bringt unter Umständen nochmals Emotionen hoch, die die Beziehung in der Nachelternschaft und Postehebeziehung belasten können.
Deshalb solltet Ihr Euch an einen Fachanwalt wenden, der Erfahrungen für eine einvernehmliche Scheidung hat und sogar über eine Mediationsausbildung verfügt. Der ist nicht viel teuerer, hat aber die Erfahrung, auch in kritischen Situation Euch richtig zu beraten und zu unterstützen. Es ist ganz wichtig im Sinne Eurer Kinder, dass Ihr weiterhin als Elternteile gut harmoniert. Die Entwicklung Eurer Kinder wird es Euch danken.
man kann bis ans Lebensende getrennt leben, ohne sich scheiden zu lassen. Das bedeutet dann, dass der Ehepartner, der er auf dem Papier noch ist, erbt. Er kann nicht enterbt werden und ihm steht ein Pflichtteil zu, ein viertel des Vermögens. DAs andere viertel erhalten die Kinder als Pflichtteil und mit dem Rest kannst du machen, was du willst.
Die Scheidung erfolgt nicht automatisch nach einem Trennungsjahr. Sie muss beantragt werden, man muss dazu auch mind. einen Anwalt nehmen. Wenn man sich einig ist und alles schon notariell geklärt ist, dann ist die Scheidung nur eine Formsache, aber sie muss von einem Anwalt beantragt werden.
Auf den Kindesumgang hat eine Scheidung keinen Einfluss. Das Umgangsrecht mit den Kindern verhandeln die Eltern normalerweise selbst, nur wenn es strittig ist, kann man das gerichtlich klären lassen. Ob der Umgang 14-tägig erfolgt oder als Wechselmodell eine Woche Papa eine Woche Mama oder Wechsel alle zwei Tage - das bleibt den Eltern selbst überlassen. Wie gesagt, nur wenn sie sich nicht einigen, muss man das Gericht einschalten.
Wenn die Scheidung einer der Ehegatten einreicht und der andere möchte die Scheidung nicht, dann muss er dafür triftige Gründe angeben. Dann KANN die Trennungszeit von einem Jahr auf drei Jahre angehoben werden. Triftige Gründe sind z. B. wenn man schwer krank ist.
Eine automatische Scheidung gibt es nicht. Reicht keiner die Scheidung ein, bleibt man weiterhin verheiratet auf dem Papier.
Eine Ehe wird auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geschieden. Hierfür zuständig sind ausschließlich die Familiengerichte. Ein Scheidungsantrag kann nur von einem, am Gericht zugelassenen Anwalt eingereicht werden. Soweit der Ehepartner der Scheidung zustimmt und keine Folgesachen strittig sind, benötigt dieser keinen eigenen Anwalt. Scheidungsvoraussetzungen
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Das Gericht hat von einer Zerrüttung auszugehen, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben (getrennt von Tisch und Bett) und beide der Scheidung zustimmen. Stimmt der Partner nicht zu, muss die Zerrüttung anderweitig festgestellt werden. Dann sind vom Antragsteller nähere Hintergründe zu den Gründen der Trennung vorzutragen. Ansonsten begnügt sich das Gericht i.d.R. mit der Feststellung, seit wann die Parteien getrennt leben.
Folgende Folgesachen werden nur auf Antrag behandelt und unterliegen der Parteidisposition. Derartige Folgesachen sind:
• Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge
• Umgangsrecht
• Herausgabe des Kindes
• Streitigkeiten, die die gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen
• Regelung der Ehewohnung und des Hausrates
• Eheliches Güterrecht und damit zusammenhängende Regelungen
Wenn also nichts beantragt wird, bleibt es den Parteien überlassen, wie das Umgangsrecht erfolgt. Sollte es nachträglich bei den geschiedenen Partnern zu Problemen kommen, kann dies 1. über das Jugendamt vereinbart werden oder nachträglich durch gerichtliche Vereinbarung festgesetzt werden.
es wird niemand zu einer Scheidung gezwungen. Es gibt viele Paare, die aus finanziellen Gründen verheiratet bleiben. Wer die Scheidung einreicht bezahlt sie in der Regel auch. Das Trennungsjahr muß eingehalten werden, um zu prüfen, ob man wieder zu einander findet, egal, wie sich die Umstände, sprich neue Lebenspartner, entwickelt haben. Meist wird danach im Scheidungsfall eine endgültige gesetzlich festgelegte Regelung getroffen, die aber individuell gestaltet werden kann. Meist wird zur Sicherheit ein Mindestumgangsrecht festgelegt, finde ich auch wichtig, falls sich die Fronten doch mal verhärten. Wie man sich darüber hinaus einigt, kann doch niemand vorschreiben, wenn alles gut läuft. Eine gütliche Trennung, mit Notar oder Mediator, ist doch super gut und das Scheidungsverfahren sehr einfach… nur sie muß halt von einem oder beiden eingereicht werden. Ich hoffe, daß hilft dir ein wenig. Nette Grüsse Simone
Hallo
Leider kann ich zu den rechtlichen Dingen der Trennung etc. nichts sagen, bei mir ist es 10 Jahre her, die Details kenne ich nicht merh.
>DARF der Elternbteil, bei dem die Kinder nicht leben, sie dann nur alle 14 Tage shen oder auch öfters ?
Selbstverständlich auch öfter!!! Das mit den alle 2 Wochen ist das Mindestes an Umgang, was Gerichte überlicherweise beschliessen, wenn es zwischen den Eltern mit einer Einigung nicht klappt. Selbstredend können die Kinder jederzeit beim andern Elternteil sein - die Kinder werden ja nicht von den Eltern geschieden!!! Das darf man NIE vergessen !!! Und Kinder haben ein Recht auf beide Eltern, und dass MINDESTENS alle 14 Tage nach geltender Rechtsprechung.
man muss sich nicht scheiden lassen, kann auch dauerhaft getrennt lebend sein.
Die Scheidung kann nach 1 Jahr Trennungszeit eingereicht werden. Sie geht nie automatisch und nur wenn einer sie einreicht. Wenn der andere Partner ablehnt, verzögert sich die Scheidung.
Das Umgangsrecht bleibt so bestehen, wie ihr es vereinbart. Wenn beide Partner einverstanden sind, kann man das Umgangsrecht individuell regeln. Es gibt ein Umgangsrecht, aber keine Pflicht.
Ob du einen endgültigen Schlussstrich ziehen möchtest, hängt davon ab, ob du noch emotional oder wirtschaftlich (Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt) von deinem Ehemann abhängig bist.
ein Scheidungsverfahren läuft nicht automatisch an, nur weil ihr was notariell beglaubigen lassen habt. Dazu muss einer von euch einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Wenn ihr euch gut einigen könnt, braucht ihr nicht mal einen Rechtsanwalt oder ihr nehmt gemeinsam einen.
Da ihr euch gut versteht, würde ich das aber nicht unbedingt überstürzen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich nach einem längeren Zeitraum, mit dem neuen Partner, eine Sehnsucht nach dem Ex-Partner in mir breit gemacht hat. Ich sehe die negativen Dinge aus der alten Beziehung gar nicht mehr so negativ. Ich liebe meinen neuen Partner (der inzwischen auch mein Mann ist), aber es ist doch auch ein wenig anstrengend, wieder etwas aufzubauen, was man in der alten und langen (18 Jahre) Beziehung schon hatte.
Wie ihr den Umgang mit euren Kindern regelt, bleibt euch überlassen. Da schreibt euch kein Gericht was vor, außer es gibt große Unstimmigkeiten.
Noch kurz was zum Antragsteller: Mein Ex-Mann hat den Scheidungsantrag gestellt. Er musste die komplette Scheidung bezahlen. Ich habe nicht einen Cent hinlegen müssen. Kann sein dass das mit meinem Prozesskostenhilfe-Antrag zusammen hing. Er hat keinen gestellt, obwohl ich sogar mehr verdient habe, wie er.
also ich glaube nicht, das man „automatisch“ geschieden wird!
Ich für mcih würde auf jedem Fall „Klare Verhältnisse“ haben wollen.
Aber es gibt auch Menschen die so weiterleben! Kommt immer darauf an, ab man selbst oder aber der jeweils neue Lebenspartner das alles gut finden!
Und zu deiner nächsten Frage, wie oft die Kinder den anderen Elternteil sehen dürfen, liegt es einzig bei euch vieren, wie ihr das am besten für euch alle einteilen wollt!
Im Übrigen finde ich es total schön zu hören, das man sich trotz Trennung auch so noch gut versteht und einigen kann - großes Kompliment! (Bin leider selbst nicht in dieser glücklichen Lage!)
Alles Gute für euch
papsch
Eine Scheidung erlischt nicht automatisch.Eine Scheidung muss vors Gericht gebracht werden.
Wenn nach der Gesetzeslage nichts geändert wurde gilt für Scheidungen folgendes:
1.Trennungszeit weniger als 1 Jahr bei Härtefall
2. Einverständliche Scheidung nach einem Jahr Trennung
3. Streitige Scheidung nach einem Jahr Trennung
4. Trennungszeit von mehr als 3 Jahren
Ein Härtefall liegt wohl bei euch nicht vor, demzufolge lasse ich dies mal weg.
Eine Scheidung mit einem Jahr Trennungszeit geht nur wenn beide damit einverstanden sind, zum Thema Kinder Sorgerecht, Umgangsrecht, müsst ihr euch einigen und dies auch vortragen.
Dies ist der Fall wenn einer der beiden sich nicht Scheiden lassen will/möchte, so muss das Scheitern der Ehe, demjenigen getroffen werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.
Streitet der andere Ehegatte das Vorliegen der Scheidungsgründe ab, so müssen diese ggf. durch Zeugen bewiesen werden.
Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. in dem er selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.
Leben die Ehepartner seit 3 Jahren getrennt, gilt die Ehe per Gesetz automatisch als gescheitert. Dem Gericht,muss nur vorgetragen werden, dass die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt leben. Auf den Grund der Scheidung kommt es nicht an.Nach 3 Jahren Trennung wird die Ehe auch dann geschieden, wenn der andere Partner der Scheidung widerspricht.
hallo moni,
ihr müsst euch nicht scheiden lassen, wenn ihr nicht wollt! man kann auch auf ewig getrennt leben, ist nur dem neuen partner gegenüber etwas unfair. geschieden werdet ihr nicht automatisch. die scheidung muss einer von euch beiden einreichen. mein mann wollte sich auch nicht scheiden lassen. das half aber nichts, denn schließlich kann weder der ehemann noch der richter etwas dagegen machen, wenn der andere diese ehe nicht mehr möchte.
umgangsecht und aufenthalts-bestimmungsrecht: das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt in den meisten fällen die mutter und der vater hat dann umgangsrecht. ja, in der regel alle 14 tage besuchsrecht für den vater. aber ihr könnt es entweder durch den rechtsanwalt oder durchs gericht so vereinbaren, dass die kinder damit einverstanden sind. meinet wegen jedes wochenende beim vater oder je nachdem wie alt die kinder sind, z.b. 2 wochen bei der mutter und dann 2 wochen beim vater. das solltet ihr dann vorher mit den kinder besprechen. das geht alles!
vielen dank für die vielen und schnellen antworten
das mit der scheidung denk ich wissen wir beide wohl nicht so genau, aber zumindest meinem partner ist es egal, ob ich verheiratet, geschieden oder getrennt lebend bin.
wir wissen, wie wir zueinander stehen und wie mein fast-ex und ich zueinander stehen.
wie es mit seiner partnerin aussieht, weiß ich nicht und ist mir auch egal, solange sie keine probleme macht.
mit den kids ist es momentan so geregelt, dass sie unter der zeit, also wenn schule ist, bei mir sind, und an den wochenenden bei ihm, wenn sie möchten.
da wir aber quasi um die ecke wohnen, können die kids sich aussuchen, ob sie bei ihm oder bei mir sein wollen, je wie es die zeit erlaubt. er ist selbständig und arbeitet von zu hause aus.
nur kurz vorher bescheid sagen - und gut ist es.
für die kinder natürlich eine traumlösung, sie haben verstanden, dass papa und mama kein liebespaar mehr sind, aber immer noch mama und papa und das auch bleiben.
ich hoffe, das bleibt auch nach der scheidung so. denn es sieht so aus, dass seine neue (wegen der er mich verlassen hat) motzt, dass wir uns so gut verstehen. und die beiden zusammenziehen wollen.
naja, das ist sein problem. kommt zeit, kommt rat.
von mir aus und für die kinder wäre es das beste, wenn es so bliebe momentan.
aber danke für die vielen infos, werd mir mal gedanken machen…
Hallo, da ich nie verheiratet war kann ich zum Trennungsjahr wenig sagen. Meine Schwiegereltern in Spe lebten jedoch ca. 10 Jahre getrennt, niemand hat die Scheidung eingereicht. Vor zwei Jahren kam dann eine neue Frau hinzu, er hat die Scheidung eingereicht und sie wurden ein Jahr später getrennt.
Was ich mit Sicherheit weiss zum Thema Umgangsrecht: Nur wenn sich die Eltern überhaupt nicht einigen können wird vom Gericht entschieden, dass der nicht mit den Kids zusammenlebende Elternteil die Kinder alle !4Tage sieht. Ihr könnt natürlich auch nach der Trennung als verantwortungsbewußte Eltern ganz allein entscheiden wo die Kinder sind, sich aufhalten usw. Das Gericht bzw. das Jugendamt tritt nur dann ein, wenn ihr als Eltern es nicht auf die Reihe bekommt, dass die kids regelmäßigen Elternkontakt haben.
Eventuell konnte ich dir damit weiterhelfen, liebe Grüße, Sonja
Hallo,es ist schom mal schön zu hören das alles so gut klappt.Ich glaube nicht das eine Scheidung sein muß, aber es wäre ratsam da Ihr beide neue Partner habt. Nein eine Scheidung geht nicht automatisch, man muß diese einreichen. Umgangsrecht bleibt bestehen außer einer möchte daran was ändern.Besuchsrecht kan man selbst entscheiden, wenn man sich gut versteht kann man sich jeder Zeit sehen. So ich hoffe ich konnte mit meiner Meinung helfen.
Liebe Grüße
Ich denke in eurem Fall kommt eine einvernehmliche Scheidung in Betracht. Die einvernehmliche - oder einverständliche Scheidung läuft in der Regel in etwa so ab:
Einer von euch beiden übertragt einem Anwalt das Mandat, also die Befugnis, die Scheidung auf den Weg zu bringen (der Anwalt vertritt den Antragsteller oder die Antragstellerin, ein zweiter Anwalt ist hierbei nicht notwendig). Die kosten für den Anwalt können später geteilt werden.
Der Scheidungsanwalt reicht den Antrag für das Verfahren beim zuständigen Familiengericht ein.
Ihr regelt die Scheidungsfolgesachen bei einem Anwalt und lasst alles notariell festhalten (habt ihr schon).
Das Trennungsjahr kann für die weitere Organisation genutzt werden… Beispielsweise müsst ihr sehen, ob ihr euch bereits im Trennungsjahr oder erst im Jahr danach steuerlich getrennt veranlagen lasst.
Die Bearbeitung durch das Familiengericht kann sich eine Weile hinziehen, manchmal mehrere Monate… Einen Gerichtstermin für die eigentliche Scheidung vergibt das Familiengericht so weit ich weiß erst nach Ablauf des Trennungsjahres.