… Rechnung von BGW bekommen. muss ich zahlen?? Hab nebenberuflich als kosmetische fußpflegerin gearbeitet und nie eine Rechnung zuvor erhalten.
leider ja, die berufsgenossenschaft ist eine pflichtversicherung. wenn z.b. durch die nebenberufliche arbeit eine berufskrankheit entsteht, oder ein arbeits-/wegeunfall eintritt, stehen die leistungen zur verfügung.
beste grüße
… Rechnung von BGW bekommen. muss ich zahlen?? Hab
nebenberuflich als kosmetische fußpflegerin gearbeitet und nie
eine Rechnung zuvor erhalten.
Hoi.
Bei der BGW sind auch gewisse Unternehmer pflichtversichert und daher beitragspflichtig:
Zum Kreis der Pflichtversicherten gehören außerdem Unternehmer, wie:
* Fußpfleger
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw…
Die Beiträge verjähren erst vier Jahre nach dem Jahr, in dem sie fällig wurden. z.B. für das Jahr 2011 wird im April 2012 die Rechnung gestellt, fällig zum 15.05.2012. Erst am 01.01.2017 ist diese Rechnung verjährt.
Das heißt, wenn du in 2008 deine Fußpflege abgemeldet hast, dürften sie dir nur noch 2007 und 2008 in Rechnung stellen.
Unwissenheit schützt auch hier nicht vor den Konsequenzen:
„Die Zuständigkeit der BGW für Unternehmen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege besteht mit Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten für das Unternehmen und endet mit der Einstellung des Unternehmens.“
Allerdings könntest auch jetzt noch Leistungen einfordern, wenn du in der Zeit einen Unfall gehabt hättest.
Ciao Garrett