Nach Übergabe Haus nicht bezugsfähig

Nach der Übergabe unseres Neubaus wurde ein Rohrbruch festgestellt. Nun wird zwar fieberhaft nach einer Lösung gesucht (es wurden Bautrockner aufgestellt, Löcher in den Versorgungsschacht gebohrt um das defekte Rohr zu finden etc.) aber bezugsfähig ist das Haus ohne Wasser leider nicht. Was haben wir für Rechte? Ist es möglich pro Tag an dem wir unser Haus nicht beziehen können Geld zu verlangen? Welchen Schadensersatz können wir geltend machen? Wie berechnet sich der Schadensersatz?
Vielen Dank für eine Antwort!

Das ist Sache eines Anwaltes,
der sollte weiterhelfen können … das hat nix direkt mit Baurecht zu tun.

Grüße Mathias

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde meine Frage an einen Anwalt richten
Grüße Fragenstellerin99

Werte/r Anfragende/r,

zunächst ist wichtig, festzustellen oder feststellen zu lassen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ist es ein Rohrbruch wegen unsachgemäßer Verlegung, Frost, Rohrbruch etc. ERst wenn die Schadensursache geklärt ist, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Beispiele: 1. Ein Rohr wurde „falsch“ verlegt, oder erst gar nicht mit einem weiterführenden verbunden oder abgedichtet. Das wäre ein klassischer Gewährleistungsschaden. Den müssten Sie gegen den Insallateur geltend machen.

  1. Rohr wurde verlegt und das sogar ordnungsgemäß, ABER, Sie als Bauherr haben in den Wintermonaten nicht genügend geheizt sodas das Rohr durch Frost geborsten ist und deshalb das Wasser eindringen konte.

Also, erst Ursache SAUBER klären, dann Schadensersatz fordern.

Bei weiteren Fragen, auch in dieser Sache, einfach nochmal melden.

Gruß
Walter Hölker

Vielen Dank Walter Hölker für die schnelle Antwort.
Das Rohr ist def. eine Ursache von unsachgemäßer Verlegung. Der Bauherr hat den Schaden mittlerweile behoben und das Wasser läuft wieder. Ich werde mich mit dem Bauherrn in Verbindung setzen um eine Entschädigung für die Zeit in der wir nicht im Haus wohnen konnten zu vereinbaren.
Herzlichen Gruß
Fragenstellerin99

Hallo „Fragenstellerin99“

sicher könnte ich hier das Eine oder Andere dazu sagen, aber ich kenne weder Deine Verträge noch den genauen zeitlichen Ablauf, deshalb lasse ich das. Selbst wenn ich Dir hier etwas dazu sage, muß die Baufirma noch lange nicht der selben Meinung sein. Du mußt, wenn Du Dich mit der Baufirma nicht einigen kannst, einen Anwalt nehmen und zwar einen für Baurecht.
Nur so kommst Du weiter!

Viel Glück und mfG.

Wolfram Damies
Dipl-Ing. (FH) Hochbau