hallo,
person a hatte 2010 einen Arbeitsunfall. War ein Jahr krankgeschrieben und bezog Verletztengeld. Er ist dann wieder in den beruf gegangen,den er auch vor dem Unfall ausgeübt hatte, das ging allerdings nur 5 monate gut,dann erneut Arbeitsunfähig und erneut 78 wochen Anspruch auf Verletztengeld. Fünf Monate Verletztengeldn dann übergangsgeld ,weil er in einer Umschulung ist. Er hat nur erneut probleme mit der verletzung und muss wohl nochmal Operiert werden. Wie sieht das mit dem Verletztengeld aus?
Er befindet sich noch in der umschulung , die ist aber in ca 2 monaten erleligt, allerdings wird er wohl abbrechen müssen ,bzw. wird die maßnahme wohl vorzeitig beendet,weil er noch mal operiert wird.
Wie wird das verletztengeld berechnet, nach dem übergangsgeld?
oder bekommt er verletztengeld in der höhe,welches er vor der maßnahme bekommen hatte?
MFG Vincent