Nach Umbau kein Wasserdruck mehr im Bad

Hallo,

in einer Mietwohnung wird die Wasserversorgung umgebaut / erneuert.
Nach 2 Tagen des Umbaus geht bei einer Person im Bad am Waschbecken kein Wasser mehr ( Wasserdruck minimal, nur noch Rinsal ).
Erteilt dies mit und der Vermieter will sich darüm kümmern.

Nun sind 2 Tage um und es geht immernoch nicht. Ostern steht vor der Tür und da wird sicherlich auch niemand kommen um das zu reparieren.

Welche Forderungen kann der Mieter nun stellen ? Mietminderung in geringer Höhe ? Zählt sowas überhaupt als Mangel ?

An der Dusche geht das Wasser und der Mieter kann diese benutzen. Aber zum reinen waschen ist ein Waschbecken einfach besser

Gruß

Da sitzt irgendwo vor dem Wasserventil ein Filter .
Das könnte durch bauliche Arbeiten verschmutzt sein.

Globus

mach mal die siebe im wasserhahn (‚perlator‘) sauber. das kann jeder mieter ganz einfach mal selber machen, ohne das ganz große rad zu drehen!

Sind die Eckventile unter dem Waschbecken ganz offen? Vielleicht hat da während den Bauarbeiten dran rumhedreht.

Ansonsten tippe ich auf einen verschmutzen Perlator. Einfach reingen oder ersetzen. Kostet 1, 2 Euro.

Gruß,
Max

Der Perlator IST sauber. Das Problem kommt von der zentralen Versorgung

Und wenn dieser UMSTAND nun nicht behoben wird ?

Welche Möglichkeiten hat der Mieter ?

Zählt das als Mietminderung ?

Sicher ist das ein Mietmangel nur es ist schwer in Cent und Euro zu beziffern.
Vor allem weil man ja sicher noch eine andere Wasserentnahmestelle hat.

Über die Festtage wird man das sicherlich aushalten können (und rechtlich m.E. auch müssen).

Als Abhilfe könnte man versuchen am Eckventil (Warm und Kalt) unter dem Becken mal mehrfach auf- und zuzudrehen. Vielleicht ist nicht richtig auf, vielleicht klemmt was, was man so selbst beheben kann.

Frohe Ostern wünscht
duck313

Ja.

Theoretisch (und praktisch auch) kann man ab dem 1. Tag des Auftretens des Mangels die Miete mindern.
Ich sagte es bereits. Nur ist das Festlegen des Minderungsbetrages schwierig weil es keine einfach zu nutzende Minderungstabelle für alle denkbaren Schäden gibt. Man zieht Werte heran, die schon mal in vergleichbaren Fällen von Gerichten anerkannt wurden.
Ohne rechtliche Beratung geht das nicht (kaum).
Und man mindert bis zur Behebung des Mangels.

Achtung: Man muss den Mangel aber auch dem Vermieter anzeigen, damit der Abhilfe schaffen kann.

MfG
duck313

hat er ja schon.

ich behaupte aber, dass hier gar keine mietminderung in frage kommt, denn die nutzung der wohnung ist nicht wesentlich eingeschränkt - und das wäre voraussetzung für einen minderung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

„Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“

Hallo!

Wenn an einem Handwaschbecken kaum Wasser kommt, kann man es nicht so nutzen wie es allgemein üblich ist(und sicherlich früher möglich war)

Kommt so wenig, das man sich unter laufendem Wasser nicht die Hände waschen kann ?
Müsste man mehrere Minuten warten bis das Becken auch nur halbvoll gefüllt ist um sich zu waschen ?

Die Gebrauchstauglichkeit wäre gemindert.

Ich sehe da sehr wohl Minderung drin. Nur viel kommt dabei nicht heraus, nicht so viel das sich der Vermieter ein Bein ausreißen wird um Abhilfe zu schaffen.
Dann lieber Eigenvornahme und Verrechnung mit der Miete, was nach Fristverstreichung auch möglich ist. Vorteil, es geht schneller.

Bestreitet niemand. Aber: Es ist in Relation zur Gesamtgegenstand des Mietvertrages nur geringfügig.

Es gibt Urteile, die bei einem zu geringen Wasserdruck in der gesamten Wohnung eine Mietminderung von 3 % zugestehen. Wenn das jetzt nur ein einziges Waschbecken ist, dann wären das vielleicht noch 1 oder 0,5 oder 0,33 Prozent oder 0,25 Prozent. Also bei einer Miete von 500 Euro zwischen 1 und 5 Euro Minderung im Monat (!).

Ja, möglicherweise kriegt man das als Minderung durch. Aber Minderungen unter 3 Prozent sind nicht besonders häufig.

Gruß,
Max

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