Hallo,
in einer Mietwohnung wird die Wasserversorgung umgebaut / erneuert.
Nach 2 Tagen des Umbaus geht bei einer Person im Bad am Waschbecken kein Wasser mehr ( Wasserdruck minimal, nur noch Rinsal ).
Erteilt dies mit und der Vermieter will sich darüm kümmern.
Nun sind 2 Tage um und es geht immernoch nicht. Ostern steht vor der Tür und da wird sicherlich auch niemand kommen um das zu reparieren.
Welche Forderungen kann der Mieter nun stellen ? Mietminderung in geringer Höhe ? Zählt sowas überhaupt als Mangel ?
An der Dusche geht das Wasser und der Mieter kann diese benutzen. Aber zum reinen waschen ist ein Waschbecken einfach besser
Gruß