Es geht um einen Privatkauf eines gebrauchten voll funktionsfähigen Laptops (Geschäft zwischen zwei Privatpersonen bei Ebay)
Der Laptop wurde von Herrn Mustermann gekauft. Der Laptop wurde bezahlt und zugesandt. Es stellte sich heraus, das beim Laptop der Sound und das Wlan nicht funktionierte, bei den Boxen des Laptops knackte und rauschte es, außerdem war der Laptop total zerkratzt, die Artikelbeschreibung lautete über wenige Kratzer. Der Verkäufer reagierte erst nach Käuferschutz Drohung und willigte einer versicherten Rücksendung zu mit dem Versprechen das Geld zurückzuüberweisen.
Nun passierte folgendes…
Laptop wurde vom Verkäufer angenommen(lt. Nachforschungsantrag) und kurz darauf wurde per Email geschrieben das erst in etwa 4 Tage überwiesen wird wegen Geschäftsreise(?). Am Tage der Rücküberweisung bekam Herr Mustermann plötzlich eine Email, das der Laptop einen Displaybruch hätte und deshalb nichts zurücküberwiesen wird.(Seltsam? Aber es war so!)
Daraufhin bat Herr Mustermann den Verkäufer zu der Schadensaufnahme alles zur Post zu bringen, was er auch tat. Mit dem Ergebnis das der Schaden auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist.(Dabei hatte Herr Mustermann die gleiche Verpackung genommen und zusätzlich noch großzuegig mit Papier ausgestopft.)
Das bezahlte Geld und der beschädigte Laptop ist nun beim Verkäufer. Was soll Herr Mustermann tun?
Teilbetrag zurückfordern? (Wert des Laptops abzueglich Display?)
oder
Reparatur der vorher defekten Teile fordern (Sound, Lautsprecher, Wlan) um den Laptop wenigstens bei Ebay wieder verkaufen zu können?
oder
Käuferschutz bei Ebay einfordern.
oder hätte ich noch mehr Möglichkeiten?
Anmerkung: Der Verkäufer(Privatperson) hatte den Laptop ohne(!) Auschluß von Garantie und Umtausch angeboten.
War der Versand denn nicht versichert? DHL-Päckchen?
Laptop wurde vom Verkäufer angenommen(lt.
Nachforschungsantrag) und kurz darauf wurde per Email
geschrieben das erst in etwa 4 Tage überwiesen wird wegen
Geschäftsreise(?). Am Tage der Rücküberweisung bekam Herr
Mustermann plötzlich eine Email, das der Laptop einen
Displaybruch hätte und deshalb nichts zurücküberwiesen
wird.(Seltsam? Aber es war so!)
Das finde ich nicht seltsam.
Wenn er wirklich auf Geschäftsreise war, hat er das Paket vielleicht vorher angenommen, und erst aufgemacht, als er wieder zurück war. Als Privatmensch ist man ja nicht verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen.
Daraufhin bat Herr Mustermann den Verkäufer zu der
Schadensaufnahme alles zur Post zu bringen, was er auch tat.
Mit dem Ergebnis das der Schaden auf mangelhafte Verpackung
zurückzuführen ist.(Dabei hatte Herr Mustermann die gleiche
Verpackung genommen und zusätzlich noch großzuegig mit Papier
ausgestopft.)
Das ist jetzt reine Spekulation (*gesundes Volksempfinden*), was ich schreibe: Da es beide Privatleute sind, sind jeweils beide für ihre Verpackung selbst verantwortlich. Da kann der Käufer sich nicht blind drauf verlassen, dass der Verkäufer das Teil fachgerecht verpackt hat. Und auf dem Hinweg war es wohl Glück, dass da nichts passiert ist.
Das bezahlte Geld und der beschädigte Laptop ist nun beim
Verkäufer. Was soll Herr Mustermann tun?
Teilbetrag zurückfordern? (Wert des Laptops abzueglich
Display?)
oder
Reparatur der vorher defekten Teile fordern (Sound,
Lautsprecher, Wlan) um den Laptop wenigstens bei Ebay wieder
verkaufen zu können?
Eins von beiden würde ich machen. Was davon günstiger ist, weiß man ja vorher nicht. Weniger Arbeit und Versandkosten hat man im ersten Fall. Kämen da aber nicht noch Kosten für ein Einbau des neuen Displays dazu?
Käuferschutz bei Ebay einfordern.
Bringt das was? Ich schätz mal nicht.
Anmerkung: Der Verkäufer(Privatperson) hatte den Laptop
ohne(!) Auschluß von Garantie und Umtausch angeboten.
Garantie hat man doch nur, wenn es der Verkäufer ausdrücklich sagt (oder?).