Nach umzug auto ummelden

Hallo ich bin nach essen/NRW gezogen und würde gerne wissen in welchem Zeitraum mann sein auto/Führerschein/Fahrzeugschein ummelden muss da der wagen ehh nur noch bis Juni Tüv hat und danach in die Presse kommt.

mfg

Hallo Tim,

in Deinem Führerschein wird nichts geändert. Du solltest Dich (wenn nicht schon geschehen) schnellstens in der neuen Gemeinde/Stadt anmelden, damit in Deinem Ausweis die richtige Adresse steht.
Was Dein Auto betrifft: Einen genauen Zeitpunkt gibt es nicht, es heißt im Gesetzestext „unverzüglich“. Ein paar Tage wirst Du die Ummeldung sicherlich noch hinauszögern können, aber einen Monat würde ich so nicht mehr fahren.
Im Normalfall wird sich zwar niemand drum kümmern, auf welche Adresse Dein Auto zugelassen ist, Ärger gibt es aber, wenn irgendwelche „offiziellen“ Schreiben zugestellt werden sollen (Strafzettel, Steuerbescheid).
Ich würde auf jeden Fall versuchen, das Auto schnellstmöglich loszuwerden, da eine Ummeldung für einen Monat sich finanziell nicht wirklich lohnt.

Beste Grüße
Guido

Hallo Tim,
ich würde bei der Post deines ehemaligen Wohnorts einen Nachsendeantrag stellen. Dann bekommst Du alle, Dein Fahrzeug betreffende Schreiben, auch die eventuellen Strafzettel zugesandt. Eine Adressenänderung im Führerschein? In meinem Führerschein steht eine Adresse die vor vielen Jahren mal richtig war. Ich habe das nie ändern lassen und auch bei Verkehrskontrollen nie Probleme gehabt. Wenn die Polizei kontrolliert, gibt sie die Führerscheinnummer ein und hat alle Daten auf dem Bildschirm.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo ich bin nach essen/NRW gezogen und würde gerne wissen in
welchem Zeitraum mann sein auto/Führerschein/Fahrzeugschein
ummelden muss da der wagen ehh nur noch bis Juni Tüv hat und
danach in die Presse kommt.

Fahrzeugschein: 3 Monate, also kannst das getrost lassen, wenn Du ihn eh wegschmeißt.

gruß
dennis

Hallo,

ich würde bei der Post deines ehemaligen Wohnorts einen
Nachsendeantrag stellen. Dann bekommst Du alle, Dein Fahrzeug
betreffende Schreiben, auch die eventuellen Strafzettel
zugesandt.

Alle leider nicht, Steuerbescheide werden normalerweise nicht nachgesandt, weiß aber nicht, ob es überall in Deutschland so ist. Ob das auch andere amtliche Schreiben betrifft, weiß ich nicht.
Kommt ein Steuerbescheid zurück zum Finanzamt, ist das Fzg. schneller in der Fahndung als man sehen kann.
Dadurch entstehen Kosten, die sicherlich hier den Fahrzeugwert überschreiten.

Beste Grüße
Guido

Hallo Dennis,

Fahrzeugschein: 3 Monate, also kannst das getrost lassen, wenn
Du ihn eh wegschmeißt.

Wo steht das mit den 3 Monaten? Bitte um Quellenangabe! (z.B. Ort des Stammtisches, wo so ein Blödsinn verbreitet wurde)

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Fahrzeugschein: 3 Monate, also kannst das getrost lassen, wenn
Du ihn eh wegschmeißt.

Wo steht das mit den 3 Monaten? Bitte um Quellenangabe! (z.B.
Ort des Stammtisches, wo so ein Blödsinn verbreitet wurde)

Ich habe deswegen 1998 ein „Knollen“ bekommen, weil ich schon ausgezogen war und bei einer Kontrolle noch die alte Adresse drin stand.

Ich vermute der § stand bei den 20ern der StVZO, die aber nun aufgehoben sind. Kann mit den neuen EU-Papieren zusammenhängen.

gruß
dennis

Locker bleiben
Hallo Guido,

ich nehme an hier bezieht man sich auf §27/2 StVZO. Der ist allerdings in der neuen Fassung der StVZO vom 01.03.07 aufgehoben. Eine Regelung in der Neufassung ist nicht auffindbar (?).
Sollte hier keine Regelung mehr gelten? Kaum zu glauben.

Gruss Jakob

Hallo Dennis,

richtig, §27 StVZO ist aufgehoben. Aber es muss doch eine Regelung dafür geben. Oder kann ich jetzt in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen ohne Fristeinhaltung bei der Ummeldung?
Rein interessehalber habe ich mal eine mail an „meine“ Zulassungsbehörde geschickt. Die müssens ja wissen.

Gruss Jakob

Also Leute: Die StVZO gibt es im Prinzip nicht mehr. Sie wurde von der FZO (Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung, oder so ähnlich) abgelöst.
In dieser steht im §13 (Mitteilungspflichten bei Änderungen) im Absatz 3:
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Das bedeutet, nicht nur wer umzieht, sondern selbst wer sich nur wenig länger als 3 Monate von seinem Wohnort oder (Firmen-)Sitz entfernt aufhält, muss das Fzg. unverzüglich (=innerhalb von wenigen Tagen, eine genaue Definition ist mir nicht bekannt) ummelden. Und zwar am Anfang dieser Zeit!
Das wird die ganzen Firmen freuen, die ihre Fzg. in Zulassungsbezirken zugelassen haben, die die Fzg. nie sehen.

Tschuldigung, dass der Beitrag etwas länger geworden ist :wink:
Guido

Hi Guido,

Also Leute: Die StVZO gibt es im Prinzip nicht mehr. Sie wurde
von der FZO (Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung, oder so ähnlich)
abgelöst.

FZO ist der Fanfarenzug Oberzell, eben ergoogelt :wink:
Dat Dingen heisst FZV http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm aber das ist ja eher unwichtig.

Das bedeutet, nicht nur wer umzieht, sondern selbst wer sich
nur wenig länger als 3 Monate von seinem Wohnort oder
(Firmen-)Sitz entfernt aufhält, muss das Fzg. unverzüglich
(=innerhalb von wenigen Tagen, eine genaue Definition ist mir
nicht bekannt) ummelden. Und zwar am Anfang dieser Zeit!
Das wird die ganzen Firmen freuen, die ihre Fzg. in
Zulassungsbezirken zugelassen haben, die die Fzg. nie sehen.

Im Prinzip nichts anderes als vorher in §27 :wink:
Aber auf Firmenfahrzeuge trifft das nicht immer zu. Unsere Standorte in Berlin, Lünen und Nürnberg fahren alle mit den Kennzeichen unseres Landkreises rum. Die Firma hat ihren Sitz ja immer am gleichen Platz und solange die Filialen nicht rechtlich selbständig sind ist das auch so in Ordnung. Allerdings muss der Zulassungsstelle mitgeteilt werden das der Standort in diesem Fall abweichend vom Sitz des Halters (Firma) ist.
In der Praxis macht das aber niemand und es wird auch nicht bemängelt.

Tschuldigung, dass der Beitrag etwas länger geworden ist :wink:

Wieso? Lieber lang und richtig als kurz und falsch.
Somit sollte es also klar sein was nun Sachlage ist.

Gruss Jakob

Hier nachzulesen…
… auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fzv/ge…

Allerdings ist das noch eine ältere Version, wo die kleinen Änderungen der letzten Wochen nicht drin stehen. Hier nennt die sich auch mit mal nicht FZO sondern FZV (ist das vielleicht schon eine der vielen Änderungen?)

Viel Spaß beim stöbern
Guido

Hallo Jakob,

dieses Mal war ich langsamer mit meinem Nachtrag :wink:

Dat Dingen heisst FZV

Hast Recht!

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm aber das ist ja
eher unwichtig.

Jau, ist die selbe, inzwischen veraltete Fassung :wink:

In der Praxis macht das aber niemand und es wird auch nicht
bemängelt.

Auch Richtig! Wer will das auch nachprüfen. Dafür gibts zu viele Autos in Deutschland.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Das bedeutet, nicht nur wer umzieht, sondern selbst wer sich
nur wenig länger als 3 Monate von seinem Wohnort oder
(Firmen-)Sitz entfernt aufhält, muss das Fzg. unverzüglich
(=innerhalb von wenigen Tagen, eine genaue Definition ist mir
nicht bekannt) ummelden. Und zwar am Anfang dieser Zeit!
Das wird die ganzen Firmen freuen, die ihre Fzg. in
Zulassungsbezirken zugelassen haben, die die Fzg. nie sehen.

Also Brüsseler Überwachungsschwachsinn.

Können mich alle mal… sorry.

gruß
dennis