Hallo,
2010 habe ich bis Ende Juni in Österreich gewohnt (Hauptwohnsitz) und studiert, aus dieser Zeit gibt es Einkommen aus Kapitalerträgen (diese sind aber auf deutschen Konten entstanden). Seit Juli 2010 wohne ich wieder in Deutschland (Hauptwohnsitz) und habe seit Dezember 2010 wieder ein Einkommen.
Muss ich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben? Kann ich den Rest der Werbungskosten für meinen Laptop (3.Jahr der Afa) der über eine AfA bereits zwei Jahre (2008, 2009) in Österreich abgesetzt wurde in Deutschland geltend machen?
LG, AN