Hallo,
2010 habe ich bis Ende Juni in Österreich gewohnt (Hauptwohnsitz) und studiert, aus dieser Zeit gibt es Einkommen aus Kapitalerträgen (diese sind aber auf deutschen Konten entstanden). Seit Juli 2010 wohne ich wieder in Deutschland (Hauptwohnsitz) und habe seit Dezember 2010 wieder ein Einkommen.
Muss ich in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben? Kann ich den Rest der Werbungskosten für meinen Laptop (3.Jahr der Afa) der über eine AfA bereits zwei Jahre (2008, 2009) in Österreich abgesetzt wurde in Deutschland geltend machen?
Leider kann ich ihnen keine genaue Antwort geben.
Allerdings würde ich in Deutschland die Steuer machen, da Sie die Kapitaleinkünfte und das Einkommen in Deutschland bekommen haben.Für den Laptop eventuell eine Kopie von den Vorjahren beilegen.
Hallo
Ich glaube schon das du ab Juni in Deutschland deine Erklärung machen musst und die bis Juni in Ö auch.
Das mit dem Laptop:stuck_out_tongue:robiere es einfach. Streichen werden sie es dir wenn es nicht geht dann aber mit Begründung :
LG Mausi123
Hallo,
die unbeschränkt inländische Steuerpflicht wird begründet, wenn man mehr als 183 Tage im Inland verbracht hat.
Wie genau das DBA mit Österreich aussieht weiß ich auch nicht. Am besten mit dem Finanzamt melden.