Person A hatte vor ca. 2 Wochen einen kleinen Unfall, indem Person B mit einem Motorrad zu Sturz gekommen ist
Person B hatte sein Knie ein wenig aufgeschürft, hat bei der Unfallaufnahme bei der Polizei aber angegeben das er nicht verletzt ist.
Jedenfalls war der Schaden an dem Motorrad nicht so groß, so dass Person A sich überlegt hatte den Schaden selbst zu übernehmen und nicht über die Versicherung laufen zu lassen.
Dann hat der Unfallgeschädigte aber am Telefon erzählt, dass er mit dem Knie beim Arzt war und dieser gesagt hat, dass sei eine Prellung.
Jetzt hat Person B seine Maschine aus der Werkstatt abgeholt und erzählt das er mit seinem Knie insgesamt 6x beim Arzt gewesen ist.
Er sagt aber das seine Krankenkasse die Arztkosten übernimmt. Sein Arzt hat ihm gesagt er könne zwar Schmerzensgeld beantragen, aber er hat gesagt er will davon absehen.
Kann man wirklich davon ausgehen, dass keinerlei Arztrechnungen oder ähnliches auf Person A zukommen? Das wäre ja die Hauptsache …
Person B wird Person A die Rechnung von der Reperatur nun zuschicken (rund 480 Euro).
Wenn Person A den Schaden von knapp 500 Euro nun zahlt, sich im Nachhinein dann aber die Krankenversicherung oder Person B selbst meldet und Geld haben möchtefür Arztbesuche oder ähnliches wird das ganze ja zu teuer.
Dann müsste Person A im Endeffekt doch die Versicherung in Anspruch nehmen, hat aber 500 Euro schon aus eigener Tasche gezahlt.
Das wäre natürlich ärgerlich, da der Schaden selbst reguliert wurde, man durch die Arztkosten dann aber trotzdem in der Versicherung hoch geht, oder?
Person A weiß momentan nicht genau was sie machen soll . 500 Euro zahlen wär ja noch in Ordnung, aber wenn da Arztkosten noch zukommen ist das wahrscheinlich unbezahlbar…
Offiziell ist der Unfall übrigens nicht bei der Versicherung gemeldet. Am Tag des Unfalls hat Person A bei seiner Versicherung angerufen, allerdings haben sie den Unfall nicht aufgenommen, nachdem gesagt wurde das der Schaden von Person A selbst reguliert wird.
Kann man wirklich davon ausgehen, dass keinerlei
Arztrechnungen oder ähnliches auf Person A zukommen? Das wäre
ja die Hauptsache …
kann man nicht hundertprozentig. Die Krankenkasse wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Unfallbogen versenden. Und von den Antworten des B wird es abhängen, ob die Krankenkasse dann auf Dich zukommt.
Dann müsste Person A im Endeffekt doch die Versicherung in
Anspruch nehmen, hat aber 500 Euro schon aus eigener Tasche
gezahlt.
Person A weiß momentan nicht genau was sie machen soll . 500
Euro zahlen wär ja noch in Ordnung, aber wenn da Arztkosten
noch zukommen ist das wahrscheinlich unbezahlbar…
Offiziell ist der Unfall übrigens nicht bei der Versicherung
gemeldet. Am Tag des Unfalls hat Person A bei seiner
Versicherung angerufen, allerdings haben sie den Unfall nicht
aufgenommen, nachdem gesagt wurde das der Schaden von Person A
selbst reguliert wird.
Kannst Du nicht trotzdem schonmal alles durch die Versicherung regeln lassen, dann aber zur Vermeidung der Höherstufung die Rechnung nachträglich bei Deiner Versicherung begleichen, wenn das günstiger ist?
Gruß, Karin
Hallo,
also das mit der Krankenkasse kann man erst mal vergessen.
Sollte der Unfallbeteiligte (Schuldfrage spielt dabei keine Rolle)
über eine Haftpflichtversicherung verfügen, dann zahlt diese eine
Pauschale an die Krankenkasse - das nennt man Teilungsabkommen.
Nür für den Fall, dass grober Vorsatz (Schlägerei oder gar Mordversuch) vorlag, kann es sein, dass die Kasse einen Regressanspruch stellt, und auch da kommt ea darauf an, wie hoch die
tatsächlichen Behandlungskosten (Streitwert) waren.
Gruss
Czauderna