Nach Unterzeichnung des AV habe ich erfahren, dass alle anderen Kollegen mehr Brutto erhalten

Bei dem telefonischen Bewerbungsgespräch fragte mich der Chef, was ich denn für Gehaltsvorstellungen hätte. Da es hier oben im Norden recht wenig Bruttogehalt als Fernfahrer gibt, dachte ich mir, dass ich mit 1700 Brutto, gut bedient wäre.
Dann bei dem persönlichen Gespräch wurde ich gefragt, was ich am Telefon angeben habe, bezüglich des Lohnes. Ich sagte, 1700 Brutto. " OK, das sollen sie auch haben. "
Nach 14 Tagen erfuhr ich dann in einem Gespräch mit einem Kollegen, dass alle Fahrer 1950,- Brutto haben.
Da hab ich mir wohl ein Eigentor geschossen.
Nun will ich die Probezeit, die noch bis zum 25.9.13 geht, hinter mich bringen und dem Chef auf die Füße treten. Entweder das selbe Gehalt, wie alle anderen oder ich gehe.
Beschwerden, dass ich meine Arbeit nicht gut mache, sind bisher noch keine gekommen. Also muß ich wohl gut angekommen sein.
Meine Frage ist nun. Habe ich Aussicht auf Erfolg, notfalls vor dem Arbeitsgerich?
Wenn ja, kann mir jemand einen oder den bestimmten § benennen, sodass ich dem Chef diesen gleich unter die Nase halten kann.
Ich meine, gleiches Geld für gleiche Arbeit.

Vielen Dank für die Tips und Hilfe.

Moin,

gleiches REcht für alle oder so ähnlich? Du hast bekommen, was du verlangt hast, du hättest ja auch von selber auf die Idee mit mehr kommen können, runterverhandeln lassen kann man sich immer. Jetzt dem Chef quasi mit Erpresserversion „mehr Geld oder ich gehe“ zu kommen, das würde bei mir automatisch zur Reaktion führen „und tschüss“.

Da würde ich mir doch mal eher überlegen, Argumente zu sammeln, warum er dir dann mehr bezahlen soll. Beispiele für gute Arbeit, schnelle Erledigung, was auch immer. Einen § wirst du dazu nicht finden, im Moment würde ich sagen: Lehrgeld … DIe meisten Chefs sind Argumenten gegenüber aufgeschlossen,a lso sammel welche bis Ende der Probezeit und sieh zu, dass du ihm auffällst mit guter Leistung.

Du kannst ja auch nicht wissen, ob du den Job überhaupt nur hast, weil du das Gehalt verlangt hast, alle anderen aber mehr …

Gruß
Ex.

erstmal herzlichen dank für die ehrliche antwort.
ja, es stimmt, wenn ich nur so wenig verlange, bekomme ich auch nur das, was ich verlange.
Ok, wie dem nun auch sei. aber ich hatte im nachhinein erwartet, dass er wenigstens moralisch gesehen , sagt… ok, bei mir haben alle das gleiche.
denn ich habe schon bei etlichen buden gefahren und es war tatsächlich so, dass man mir sagte, die fahrer haben alle das gleiche, damit es untereinander keinen unfrieden gibt.
aber ich habe mit den jetzigen kollegen, sprich disponenten etc. keine probleme.
so denke ich mal, dass wenn die probe um ist, ich mit dem chef reden kann.

in dem sinne , ein frohes restwochenende

Guten Abend,

Ich sage mal dazu Vorsichtig. Über Gehalt wird grundsätzlich Stillschweigen vereinbart. Ein „böser Chef“ könnte hier den „Spieß“ umdrehen und behaupten ihr habt euch über das Arbeitsentgelt unterhalten. EIN GANZ KLARER KÜNDIGUNGSGRUND.

Wenn du weißt wie der Chef tickt ,würde ich an ihn vorsichtig heran treten und nochmal über das Gehalt verhandeln.

Einen Paragraphen gibt es dazu nicht. Es wurde ein Dienstleistungsvertrag nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen ,somit hat Antrag und Annahme stattgefunden. Er ist somit zu den vereinbarten Konditionen rechtlich wirksam.

EIN ABSCHLIEßENDER TIPP: Gehaltsänderung unbedingt schriftl. festhalten.

Freundliche Grüße und schönes Rest WE

Guten Abend!

Ich sage mal dazu Vorsichtig. Über Gehalt wird grundsätzlich
Stillschweigen vereinbart.

Warum das? Wo kommt solcher Grundsatz her?

Ein „böser Chef“ könnte hier den
„Spieß“ umdrehen und behaupten ihr habt euch über das
Arbeitsentgelt unterhalten. EIN GANZ KLARER KÜNDIGUNGSGRUND.

Halte ich für ein Gerücht. Oder kannst die Quelle für solche Weisheit nennen?

Neugierige Grüße
Wolfgang

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Hallo,

Ich sage mal dazu Vorsichtig. Über Gehalt wird grundsätzlich Stillschweigen vereinbart.

Na sagen wir, dass es üblich ist.

Ein „böser Chef“ könnte hier den „Spieß“ umdrehen und behaupten ihr habt euch über das Arbeitsentgelt unterhalten. EIN GANZ KLARER KÜNDIGUNGSGRUND.

Es gibt Arbeitgeber, die wegen jedem Scheiß kündigen. Und es gibt Arbeitgeber, die allen möglichen Mist in ihre Verträge schreiben. Ob das dann alles vor einem Gericht Bestand hat, sthet allerdings auf einem anderen Blatt. http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsm…

Wenn du weißt wie der Chef tickt ,würde ich an ihn vorsichtig heran treten und nochmal über das Gehalt verhandeln.

Gute Idee. Das Ende der Probezeit könnte ein Aufhänger für dieses Gespräch sein. Vorher kann man sich ja mal unauffällig umhören, wie der Markt für Fernfahrer aussieht und was so in anderen Firmen für vergleichbare Arbeiten gezahlt wird. Manchmal gibt es ganz überraschend nach Jahren eines Überangebots plötzlich einen Mangel an bestimmten Arbeitskräften.

Einen Paragraphen gibt es dazu nicht.

Man könnte nach Lesen des oben verlinkten Urteils durchaus zu einer anderen Interpretation gelangen.

Es wurde ein Dienstleistungsvertrag nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschlossen ,somit hat Antrag und Annahme stattgefunden. Er ist somit zu den vereinbarten Konditionen rechtlich wirksam.

Damit es beim Suchen klappt, sollte man den Begriff Dienstvertrag nutzen. Und nur weil etwas vertraglich vereinbart wurde, ist es noch nicht zwingend rechtlich wirksam. Das zeigt o.g. Urteil ganz deutlich. Auch wenn der AG z. B. 12 Tage Urlaub reinschreibt, ist das nicht wirksam.

Grüße

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Guten Morgen an diesem wunderschönen Montag,

Also ich spreche hier aus eigener Erfahrung. In jedem meiner Arbeitsvertrag ist eben so eine Stillschweigen Klausel vorhanden.Ich dachte das wäre typisch. Über Lohn wird sich natürlich trotzdem unterhalten,dass ist ja klar. :smile:

Und wegen dem „bösen Chef“ . Dieses trifft natürlich nur zu wenn eine solche Klausel im AV unterzeichnet wurde, da hatte ich mich ungenau ausgedrückt. Das tut mir an dieser Stelle leid :smile:

Wenn so was nicht existiert sind Gespräche unter Mitarbeitern bezüglich Arbeitsentgelt natürlich in Ordnung.

Aber bleiben wir nochmal am Sachverhalt. Achja nochmal wegen dem Dienstvertrag.Ich gehe mal davon aus das hier ausreichend Juristische Kompetenz vorhanden,ist in diesem Forum. Aber dennoch verweise ich auf die 2 Willenserklärungen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Unterschrift geben und auch somit deren Annahme bestätigen. Das heißt der Fragensteller( robser0) hat den AV zu diesen Konditionen die Vereinbart waren ,bestätigt. Änderungen sind natürlich möglich.
Wenn robser0 Beispielsweise sehr gute Arbeit abliefert ,ist das eine perfekte Grundlage um eine Lohnerhöhung durchzubekommen ,gar keine Frage.

Was ich mit meinem ersten Text eigentlich Aussagen wollte war, dass man immer sensibel und vorsichtig mit Arbeitgebern ,wenn es um das Thema Lohn geht, sprechen und verhandeln muss. Ihm sofort mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen oder einen riesen Aufstand zu machen halte ich für überzogen und Arbeitsplatz gefährdend .

Und jetzt nochmal etwas wegen Lohnverhandlung beim Einstellungsgespräch aus eigener Erfahrung.

Ich habe gelernt wenn ein Arbeitgeber nach den Lohnvorstellungen fragt, will er natürlich eine Zahl hören, gleichwohl aber testen wie man seine eigene Arbeitsleistung einschätzt. Ich habe die Erfahrung gemacht das sie einen dann schon korrigieren wenn es zu hoch wird und da braucht auch niemand ein schlechtes Gewissen haben, denn der Chef hat einen ja gefragt nach seinen Vorstellungen.

Ein Beispiel:

Ich war einst bei einem Vorstellungsgespräch für ein großes Logistikzentrum. Ich wurde eingestellt bzw. bekam die Zusage. Beim Einstellungsgespräch fragte man mich eben diese Frage. Ich habe übertrieben mit 2200€ brutto geantwortet. Natürlich kann man da auch auf das Mundwerk fallen :wink:. Er sagte dann zu mir "Oh sie haben aber eine ordentliche Gehaltsvorstellung. Ich mache ihn ein Angebot 1650€ brutto Grundgehalt + Schichtzuschlag dann kommen sie fast auf diesen Betrag " .Ich habe eingewilligt und am Ende erfahren das viele auf seine Frage nach der Lohnvorstellung gar nicht eingegangen sind oder peinlich berührt waren ,als er dies fragte und vom Lohn her viel niedriger waren als ich ,bei gleicher Stundenanzahl und Position.

Somit Abschließend ein Merksatz den ich mir so eingeprägt habe:
Immer ordentlich, sachlich, ernsthaft aber dennoch locker mit Arbeitgebern umgehen und einfach den Versuch starten einen Sachverhalt zu klären, denn dann kann man sich nie den Vorwurf machen man hätte es nicht versucht.

Freundliche Grüße,einen wunderschönen Montag und weiteren Wochenverlauf

Guten Morgen an diesem wunderschönen Montag,

Hallo,

Also ich spreche hier aus eigener Erfahrung.

Die man nicht verabsolutieren sollte

In jedem meiner
Arbeitsvertrag ist eben so eine Stillschweigen Klausel
vorhanden.Ich dachte das wäre typisch.

Üblich ist das idR nur in merh oder weniger gehobenen Angestelltenpositionen und/oder ohne Tarifbindung. Im „klassischen“ Arbeiterbereich wäre so eine Klausel ziemlich außergewöhnlich

Freundliche Grüße,einen wunderschönen Montag und weiteren
Wochenverlauf

&Tschüß

Unwirksame AV-Klausel

In jedem meiner
Arbeitsvertrag ist eben so eine Stillschweigen Klausel
vorhanden.Ich dachte das wäre typisch.

Üblich ist das idR nur in merh oder weniger gehobenen
Angestelltenpositionen und/oder ohne Tarifbindung. Im
„klassischen“ Arbeiterbereich wäre so eine Klausel ziemlich
außergewöhnlich

Und noch dazuunwirksam.

Gruß
s.

Hallo zusammen,

ich möchte mich ganz herzlichst bei allen bedanken-ganzbesonders hilfreich war der Tip mit dem Urteil.
Nochmals allen, vielen Dank

Grüße aus Lübeck