angenommen jemand zieht vor ein Gericht wegen Schadensersatz, Lohnzahlung, Arbeitszeugnis oder anderes.
Es ergeht ein Urteil oder es kommt zum Vergleich.
Der Beklagte erfüllt die „Auflagen“ aber nur teilweise.
So wird zum Beispiel nur ein Bruchteil des Schadenersatzes, Lohnnachzahlung etc gezahlt, oder es wird behauptet ein Arbeitzeungis sei ausgestellt worden, was es faktisch aber nicht ist. Zumindest hält der Kläger keines in Händen.
Der eigene Anwalt, der einen vor Gericht vertreten hat, rührt sich nicht mehr. Trotz Belegen und Mahnungen reagiert der eigene Anwalt nicht.
man kündigt das Mandat und beauftragt entweder selbst den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung oder aber einen neuen Rechtsanwalt.
Die Vollstreckung des Titels, den man im arbeitsgerichtlichen Verfahren erstritten hat, ist gebührenrechtlich eine neue Angelegenheit.
Wenn man z. B. ein vollstreckbares Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich hat, wonach der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag auszahlen muss oder ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen muss, dann kann man die Forderung mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken oder man beauftragt einen neuen Rechtsanwalt.