Nach Vergleich nicht richtiges Netto erhalten

Hallo zusammen,

AN wird zum 30.06.09 gekündigt. AN reicht Klage beim Arbeitsgericht aufgrund der nicht eingehaltenen vierwöchigen Kündigungsfrist ein (er hätte lediglich zum 15.07.09 gekündigt werden können).

Gekündigter AN und ehemaliger AG schließen vorm Arbeitsgericht im Rahmen eines Gütetermins folgenden Vergleich:

„… Das Arbeitsverhältnis wird betreffend den Monat Juli 2009 noch ordnungsgemäß abgerechnet und die sich hieraus geschuldete Nettovergütung an den Kläger ausgezahlt (1. bis 15.07.2009).“

AN erhält 573 € für Juli 09. Er hätte aber ca. 675 € erhalten müssen, wenn man der Lohnberechnung für Juli das halbe Bruttomonatsgehalt i. H. v. 1700 € (= 850 €) heranzieht. Selbst wenn man die Hälfte des zuvor erhaltenen Nettos ausgerechnet, kommt man auf ca. 589 €.

Es ist doch korrekt, dass für den halben Monatslohn für Juli auch das halbe Brutto als Berechnungsgrundlage herangezogen werden muss?! Gibts dafür Gesestzesgrundlagen oder gar Urteile?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hi!

Sicher, dass der AG auch mit 30 Kalendertagen abrechnet und nicht 15/31 (echte Kalendertage) zahlt - oder auch 11/23 (Arbeitstage)?

Und bei der Kontrolle der Nettoberechnung wurde auch nicht der volle Monat in Anrechnung gebracht sondern nur die 15 Steuertage?

Gruß
Guido

Gute Fragen!

Die Lohnabrechnung für 07/09 fehlt dem AN noch.

AN hat von sich aus gedacht, dass die Hälfte des Bruttos genommen werden muss, diesen in einem Nettorechner im www eingegeben und das Netto ausrechnen lassen.

Hi!

Gute Fragen!

Danke :smile:

AN hat von sich aus gedacht, dass die Hälfte des Bruttos
genommen werden muss,

Nö, pauschal muss das eben nicht so sein.
Ich habe in Betrieben gearbeitet, die Arbeitstage als Grundlage nehmen und in welchen, die immer von 30 Tagen ausgehen (selbst da muss man dann noch unterscheiden zwischen Abwesenheits- und Anwesenheitsregel), und momentan wird nach echten Kalendertagen abgerechnet…

diesen in einem Nettorechner im www
eingegeben und das Netto ausrechnen lassen.

Das geht steuerlich nun mal so gar nicht, da die Teile im Netz nur die Berechnungsgröße MONAT kennen, einige auch JAHR - mir ist aber keiner bekannt, der tatsächliche Tage berücksichtigt.

Wenn Du in 2 Wochen 2000 € bekommst, ist der Steueranteil natürlich höher, als wenn Du diese in einem ganzen Monat erhälst.

VG
Guido

P.S. Ich würde dem fiktiven AN raten, erst mal die Abrechnung abzuwarten und dann mit den dort bekannten Zahlen zu jonglieren…