wenn die GmbH verkauft wird und der 58-jährige Inhaber der GmbH danach arbeitslos ist, kann er sich dann, obwohl er einen Verkaufsgewinn hat, arbeitslos melden und ALG 1 beziehen?
Nein. Es sei denn, er hat als Selbständiger freiwillig Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt. Er kann ALG 2 beziehen aber erst, wenn das Vermögen, was über die Freibeträge hinaus geht, aufgebraucht ist.