entgangenen Urlaubsfreuden.
Einen Tag nach dem Unfall bin ich in Urlaub gefahren,
wurde dort 2 Wochen krankgeschrieben und aus dem geplanten Aktivurlaub wurde ein Passivurlaub.
Kann man hierfür etwas ‚zurückfordern‘ bzw. zusätzliche Ansprüche stellen?
Wenn ja in welcher Höhe etwa?
Das ist eine schwierige Frage …
… wie man an der Resonanz in diesem Brett sieht.
Ich würde mal sagen, dass ich im Augenblick anhand deiner Sachverhaltsschilderung nicht sagen könnte, ob der Unfall ursächlich für die Krankschreibung gewesen ist. Ohne diese Ursächlichkeit, die von dir bewiesen werden muss, hast du kaum Aussichten.
Gruß, BeBro
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Gehe doch einfach mal davon aus,
daß die Krankheit auf diesen Unfall zurückzuführen ist.
Und versuche dann die Frage zu beantworten!?
Ich glaube nicht, daß wir hier irgendwann mal die krankenakte aufgelistet bekommen…
Hochachtungsvoll
Caro
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