entgangenen Urlaubsfreuden.
Einen Tag nach dem Unfall bin ich in Urlaub gefahren,
wurde dort 2 Wochen krankgeschrieben und aus dem geplanten Aktivurlaub wurde ein Passivurlaub.
Kann man hierfür etwas ‚zurückfordern‘ bzw. zusätzliche Ansprüche stellen?
Wenn ja in welcher Höhe etwa?
Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
ja klar kann man es geltend machen. Ob man und in welcher Höhe man etwas bekommt hängt dann aber zum einen vom Verschuldensgrad des Schädigers ab und vor allem auch von der Höhe deiner „Schäden“.
Über entgangene Urlaubsfreuden hinaus ist denke ich nichts möglich.
Mfg
Marco
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