Nach Verurteilung - Diebesgut verkaufbar ?

Ich wurde rechtskräftig Verurteilt zur Geldstrafe und was passiert nun mit dem Diebesgut ? Es war zwar Gegenstand der Verhandlung, niemand fragte aber dannach … Kann ich das „Diebesgut“ nach der rechtskräftigen Verurteilung, weil es jetzt vermutlich wieder legal in meinem Besitz gelangte, verkaufen ?

Ich habe übrigens eine Rechnung für den Artikel auf meinem Namen lautend. Ich habe es einfach beim Auszug mitgenommen …

Ich möchte jetzt mein Strafgeld 250 Euro etwas mindern durch den Verkauf …

Hehlerei ist es ja nicht - und wegen dem Diebstahl wurde ich ja bereits bestraft …

darf ich es verkaufen ?

Es wäre durchaus sinnvoll gewesen, in der Verhandlung daruf hinzuweisen, dass man den Schaden wieder gut machen will und den Bestohlenen ihr Eigentum wieder zurück geben will. Es hätte sich ggf. auch positiv auf das Strafmass ausgewirkt. Zu der Frage: Wer Diebesgut kauft oder verkauft macht sich strafbar - Ist die Frage damit beantwortet?

sicherlich nicht

ist es nicht Aufgabe der Polizei die Ware zu beschlagnahmen ? oder der Gerichte in den Urteilen Verfügungen mit einzubauen ? - Jedem/r Richter/in liegen die kompletten Akten vor, das muß dann doch jemanden auffallen.

Hallo,
frag bitte einen Anwalt nach der rechtslage
Gruß Marco
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