Hallo!
Folgendes Szenario:
Person X wird wegen Verstoß gegen das BtmG zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze 110 Euro) verurteilt. Außerdem wird der Führerschein eingezogen. Die zuständige Behörde wird angewiesen, Ihm keine Fahrerlaubnis vor 9 Monaten wieder zu erteilen.
Person X hat zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs keine Fahrerelaubnis, sie wurde Ihm durch ein anderes Urteil, bei einem anderen Verfahren, bei einem anderen Gericht bereits entzogen.
Person X hat kurz nach der Verurteilung seinen Job verloren.
Nettoverdienst zum Zeitpunkt der Verurteilung: 990,-
Kann Person X drei Wochen nach Urrteilsverkündung und Verlust seines Jobs die Geldstrafe reduzieren?
Hallo,
Kann Person X drei Wochen nach Urrteilsverkündung und Verlust seines Jobs die Geldstrafe reduzieren?
Nö, das soll ja eine Strafe sein und nichts womit man gut leben kann.
Grüße
Person X wird wegen Verstoß gegen das BtmG zu einer Geldstrafe (30
Tagessätze 110 Euro) verurteilt. Außerdem wird der Führerschein
eingezogen. Die zuständige Behörde wird angewiesen, Ihm keine
Fahrerlaubnis vor 9 Monaten wieder zu erteilen.
Person X hat zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs keine Fahrerelaubnis, sie
wurde Ihm durch ein anderes Urteil, bei einem anderen Verfahren, bei
einem anderen Gericht bereits entzogen.
da hat Person X aber noch Glück gehabt,das dieses das Gericht nicht wußte,sonst wäre er wohl ganz weg…
Person X hat kurz nach der Verurteilung seinen Job verloren.
Nettoverdienst zum Zeitpunkt der Verurteilung: 990,-
Kann Person X drei Wochen nach Urrteilsverkündung und Verlust seines
Jobs die Geldstrafe reduzieren?
Nein,sonst wäre es ja keine Strafe…Person X kann aber beim Gericht Antrag auf Ratenzahlung stellen.Diese müssen dann aber auch eingehalten werden,da ansonsten die Geldstrafe in einem Haftstrafe umgewandelt wird.
Hallo!
Person X hat kurz nach der Verurteilung seinen Job verloren.
Nettoverdienst zum Zeitpunkt der Verurteilung: 990,-
Kann Person X drei Wochen nach Urrteilsverkündung und Verlust
seines Jobs die Geldstrafe reduzieren?
Der Verurteilte kann an der Strafe eigenmächtig nichts ändern. Es bleibt bei 30 Tagessätzen. Was aber ein Tagessatz in Euro und Cent ist, ist vom Einkommen abhängig. Der Verurteilte hat vermutlich einen Rechtsanwalt und falls nicht, sollte er schleunigst für einen rechtlichen Vertreter sorgen und sein Anliegen vortragen.
Gruß
Wolfgang
Guten Morgen!
Und der Anwalt kann - zwei Wochen nach Ablauf der Berufungsfrist - erreichen, dass das Urteil geändert wird? Dafür hätte ich gerne einen Beleg.
Das Gesetz sieht Zahlungserleichterungen vor, § 42 StGB. Aber im Urteil ist nicht nur die Anzahl, sondern auch die Höhe der Tagessätze vermerkt.
Wobei bei den erwähnten 110 Euro das Urteil natürlich himmelschreiend ungerecht wäre. Bei 10 Euro könnte man allerdings nicht meckern.
Guten Morgen!
Das Gesetz sieht Zahlungserleichterungen vor, § 42 StGB. Aber
im Urteil ist nicht nur die Anzahl, sondern auch die Höhe der
Tagessätze vermerkt.
Deshalb mein Hinweis, sich an einen RA zu wenden. Wie kommt man bei 990 € Monatseinkommen auf 110 € Tagessatz - irgendwas mutet seltsam an.
Gruß
Wolfgang
Deshalb mein Hinweis, sich an einen RA zu wenden. Wie kommt man bei
990 € Monatseinkommen auf 110 € Tagessatz - irgendwas mutet seltsam
an.
Nettoeinkommen stand in der ursprünglichen Frage.Die Frage ist also,was der Fragesteller darunter versteht und was vom Gericht dafür angesetzt wurde.