Nach Verwundung wieder in den Kriegseinsatz

Hallo zusammen,

aktuell lese ich auf der Seite ICausalities.org die Zahl der Toten/Verwundeten Soldaten bei aktuellen Kriegseinsätzen durch. Mit ist die Aufteilung aufgefallen das es eine Unterteilung zwischen Verwundet nicht einsatzfähig und Verwundet nach 72 Stunden einsatzfähig gibt. Im Internet gibt es keine konkreten Informationen was eine Verwundung im militärischen Sinne bedeutet. Ist es irgentwie festgelegt nach dem Motto „Beinschuss = Feierabend…Platzwunde am Kopf = Weiterkämpfen“??

Danke für eure Beiträge

Asi

Im Internet gibt es keine konkreten Informationen was eine Verwundung :im militärischen Sinne bedeutet.

Also zunächst wird im militärischen Bereich zwischen einer Verwundung und einer Verletzung unterschieden. Eine Verwundung ist jeglicher durch Feindeinwirkung beigebrachte physische Körperschaden, eine Verletzung ist ein durch andere Einflüsse beigebrachte psysischer Körperschaden. Verletzung und Verwundung können also identisch sein.

Soldat A verliert auf abschüssiger feuchter Fahrbahn im Einsatz die Kontrolle über sein Fahrzeug und überschlägt sich mit dem Fahrzeug, wobei er sich beide Unterschenkel bricht: Er hat Verletzungen, da es sich nicht um Schaden durch Feindeinwirkung handelt.

Soldat B fährt im Einsatz mit seinem Fahrzeug auf eine Mine und bricht sich dadurch ebenfalls beide Unterschenkel: Er hat Verwundungen, da diese durch Feindeinwirkungen zustande gekommen sind.

Ist es irgentwie festgelegt nach dem Motto „Beinschuss = :Feierabend…Platzwunde am Kopf = Weiterkämpfen“??

Wie sollte sowas denn aussehen? Das wäre doch komplett unsinnig. Jeder Soldat wird untersucht und auf Grund seines individuellen Status entweder für diensttauglich befunden oder nicht.
Und ja, der gesunde Menschenverstand dürfte wohl klar darüber Auskunft geben, dass jemand, der Extremitäten verloren oder einen Kopfschuss bekommen hat nicht innerhalb von 72 Stunden wieder einsatzfähig ist. Jemand, der einen Streifschuss oder Quetschungen erlitten hat kann das aber durchaus wieder sein, wenn er psychisch keinen extremen Schaden genommen hat.

Und was einen etwaigen Massenanfall von Verwundeten und Verletzten angeht kann man sich hier mal die Sichtungskategorien ansehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sichtungskategorie
Und ja, sowas hat in der Regel dann auch auswirkungen auf die Verweildauer von Verwundeten/Verletzten im Sanitätsbereich.

Gruß Andreas

Hallo !

Jeder Familie, die eine Todesnachricht über ihren Sohn, Vater
usw bekam wurde mitgeteilt, dass der Soldat gefallen ist. Ganz egal,
ob er durch feindliche Kugel erschossen oder von eigenem Panzer überfahren
wurde. Was nicht selten vorkam. Oder sich selbst erschossen hat.
Man machte keinen Unterschied, schon aus ideologischen Gründen.
Auch „Zivile Verletzungen“ waren „Verwundungen“.

Schwerverwundete waren nicht einsatzfähig und wurden nach Deutschland
zurückgeschafft.
Leichtverwundete, die sogar noch laufen konnten, wurden ebenfalls nach
Deutschland geschafft. Es gibt Fotos von Wehrmachtszügen, in denen
Leichtverwundete nach Deutschland transportiert wurden, die auf
russischen Bahnhöfen stehen und die Leichtverwundeten herumspazieren.
Ohne sichtbare Verletzungen.

Leichtverletzte mit kleinen Blessuren, wie Streifschuß oder Ähnlichem,
blieben an der Front. Es lag sicher im Ermessen der Ärzte, wer nach Haus
kam oder nicht. Es gibt genug Fotos von Soldaten mit Kopfverletzungen,
die weiter im Kampfeinsatz waren. Ein zweiter Scheitel berechtigte nicht
zum Urlaub.

Da es Verwundetenabzeichen für bis zu viermaliger Verwundung gab,ist auch sicher,
dass man nach Genesung immer wieder an die Front kam.

Mit einer Platzwunde kam niemand nach Haus, das ist sicher.

Etwas Sonderbares : Mein Großvater holte sich im 1.WK eine Lungenentzündung.
Er starb 1921. Meine Großmutter wurde „Kriegerwitwe“ und bekam „Kriegerwitwenrente“.
Also wurde die zivile Lungenentzündung zur militärischen Sache.

Kriegsgefangene, die erst 1956 zurückkamen, wurde die Gefangenschaft bis 1956 als
Wehrdienst angerechnet. Sämtliche Blessuren von 45 - 56 waren Verwundungen.

mfgConrad

Etwas Sonderbares : Mein Großvater holte sich im 1.WK eine
Lungenentzündung.
Er starb 1921. Meine Großmutter wurde „Kriegerwitwe“ und bekam
„Kriegerwitwenrente“. Also wurde die zivile Lungenentzündung zur :militärischen Sache.

Nun, wenn diese Lungenentzündung durch die „Eigentümlichkeiten der Dienstverrichtung als Soldat“ hervorgerufen wurde, dann war sie auch eine „Kriegsbeschädigung“. Wenn er dann an den Spätfolgen gestorben ist, dass war es damals wohl rechtlich durchaus möglich, dass diese Spätfolgen als unmittelbare Auswirkungen des Kriegseinsatzes gesehen wurden.
Ich vermute mal, dass ersich die Lungenentzündung im Dienst zugezogen hat, abgesehen davon ist jegliche Erkrankung, Verletzung oder Verwundung eines Soldaten egal, ob er im Dienst ist oder nicht grundsätzlich eine militärische Sache - zumindest, solange es kostenlose truppenärztliche Versorgung gibt.

Kriegsgefangene, die erst 1956 zurückkamen, wurde die
Gefangenschaft bis 1956 als Wehrdienst angerechnet. Sämtliche :Blessuren von 45 - 56 waren Verwundungen.

Wie gesagt, grundsätzlich gilt die Unterscheidung zwischen Verwundung und Verletzung, die ich in meinem anderen Beitrag getroffen habe (die wurde meines Wissens von der Wehrmacht übernommen). Effektiv ist das aber rechtlich in einem bewaffneten Konflikt oder in der darauf folgenden Kriegsgefangenschaft kein Unterschied, es geht hier nur darum eine Unterscheidung von Unsachen zu treffen.

Gruß Andreas

Hallo,

mein Vater wurde (trotz oder auch wegen) einer Handverletzung, die zur Amputation führte, zum Unteroffizier befördert und als Ausbilder eingesetzt.

Gruß
Jörg Zabel