… Lieferbar!
Felgen waren Neu!
Was muss die Gegenversicherung nun Zahlen!? Den Wiederbeschaffungswert Ausgleich oder ein Satz andere Neue Felgen!?
Hallo Marder1 (kleiner Tipp an einen Forenneuling: Ein Gruß am Anfang und Ende eines Posts wird hier immer gerne gesehen.)
… Lieferbar!
Ich gehe davon aus, dass hier gemeint ist, dass BESTIMMTE Felgen nicht mehr lieferbar sind, richtig?
Felgen waren Neu!
„Neu“ heißt…? Tage? Wochen? Monate? Jahre?
Was muss die Gegenversicherung nun Zahlen!? Den
Wiederbeschaffungswert Ausgleich oder ein Satz andere Neue
Felgen!?
Grundsätzlich ist die gegnerische Haftpflicht „nur“ zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet (oder zur Übernahme der Reparaturrechnung bis max. zur Höhe des Zeitwerts). Dieser hängt halt vom Alter des beschädigten Guts ab.
Viele Grüße
Loroth
Ja, da hast Du Recht mit vorstellen!!
Also , ich bin 50-Jahre komme aus NRW-Kreis GT!
Bin ein riesiger Fan des Internet,bin aber nicht Süchtig wie viele heut Zutage!
Nun zu den Fragen:
zu1:Genau, die Felgen sind nicht mehr im Programm des Herstellers(Borbet)und nicht Lieferbar!!
zu2:Zum Zeitpunkt des Schadens waren die Felgen noch nicht ein Jahr alt und wurde auch im Gutachte als Neu Bezeichnet!
Mittlerweile ist aber auch ein Jahr vergangen!
zu3:Beschädigt wurde bei dem Unfall allerdings nur eine Felge inkl.des Reifen!
Nun sind an meinem Auto : 3-Sehr gepflegte Felgen , und natürlich die Stark lädierte!
Auf jeden Fall, Danke für Deine Antwort! 
Hallo nochmal,
zu1:Genau, die Felgen sind nicht mehr im Programm des
Herstellers(Borbet)und nicht Lieferbar!!
Ein ärgerliches Problem für den Geschädigten: Denn die gegnerische Haftpflicht muss zunächst nur den Zeitwert der beschädigten Felge leisten, die aber ja nicht ersetzt werden kann - zumindest nicht neu.
Es ist jedoch möglich, dass eine zusätzliche Zahlung über den Zeitwert hinaus geleistet werden muss - quasi als Entschädigung für den hinzunehmenden (optischen) Mangel.
Sehr wohl kann die Versicherung auf den Kauf einer gebrauchten und intakten Felge verweisen - soweit derartige z.B. im internet angeboten werden.
zu2:Zum Zeitpunkt des Schadens waren die Felgen noch nicht ein
Jahr alt und wurde auch im Gutachte als Neu Bezeichnet!
Fraglich, ob die Versicherung dem so folgt und die Felge mit dem Neupreis ersetzt. Dies wäre nur gegeben, wenn die Felge komplett neuwertig, quasi ohne Gebrauchs- und Abnutzungsspuren gewesen wäre…
Mittlerweile ist aber auch ein Jahr vergangen!
Entscheidend ist zunächst erst einmal nur das Alter der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des Unfalls.
zu3:Beschädigt wurde bei dem Unfall allerdings nur eine Felge
inkl.des Reifen!
Nun sind an meinem Auto : 3-Sehr gepflegte Felgen , und
natürlich die Stark lädierte!
Ohne genaue, detaillierte Kenntnisse des Sachverhalts ist leider keine weitere Aussage möglich. Dazu müsste man die Felge und das Gesamtbild sehen und die genauen Marktverhältnisse ermitteln…
Viele Grüße
Loroth