Nach WEG-Versammlung: Wann kann Einsichtnahme er

folgen?

Es geht mir darum, dass die Hausverwaltung mir als einer der fünf Miteigentümer des Sechsfamilienhauses
keine Einsichtnahme in das Protokoll gewähren will.
Er ist der Meinung, dass die Ausfertigung erst vom Beirat mit unterzeichnet werden muss.

Ich war selbst nicht bei der einberufenenen Versammlung nicht anwesend und hatte eine Vollmacht an einen anderen Miteigentümer weitergereicht. Dieser sagte jedoch im letzten Moment auch ab und nahm nicht an der Versammlung teil.

In der Einladung wurde indessen überhaupt nichts über abzustimmende Beschlussdetails erwähnt. In wichtigen Punkten wurde lediglich eine anstehende „Diskussion“ oder von „Erneute und wiederholte Beratung“ über eine neue Heizung erwähnt.

Nun ist die Frist (vier Wochen !) zu einer möglichen Anfechtung in Kürze abgelaufen.

Wer kennt sich hierzu aus, wer kann über die Kosten einer Anfechtung etwas sagen?

  1. Muss der Verwalter das noch nicht vom Beirat unterzeichnete Protokoll herausrücken?
    Der fragliche Beirat ist vielleicht noch länger in Urlaub und dadurch könnte ja die 4-Wochen-Anfechtungsfrist
    versäumt werden.
  2. Ich bin der Auffassung, dass bei größeren Anschaffungen (neue Heizung) in der Einladung bereits mehrere eingeholten Angebote aufgelistet gehören, um auch ohne Anwesenheit über Vollmacht seine Stimme für eine der zu detaillierenden Beschlussvorlagen abgeben zu können.
    3)Wird das Gericht meine Ansicht einer unzulänglichen Beschlussherbeiführung wegen der unpräzis formulierten Tagersordnungspunkte teilen?
    4)Muss der Verwalter eine neue Versammlung deshalb anberaumen und mit Hilfe der Beiräte mehrere Vorschläge in die erneute Einladung präsentieren?

Über schnelle Hinweise danke ich Ihnen außerordentlich.

da kann ich Ihnen leider nicht helfen

Sehr geehrter Herr Lugmair,

Es geht mir darum, dass die Hausverwaltung mir als einer der
fünf Miteigentümer des Sechsfamilienhauses
keine Einsichtnahme in das Protokoll gewähren will.
Er ist der Meinung, dass die Ausfertigung erst vom Beirat mit
unterzeichnet werden muss.

meine Antwort kommt wohl schon zu spät.

Lassen Sie sich doch einfach die Beschlusssammlung zeigen. Alle Beschlüsse müssen in diese „zeitnah“ nach der Versammlung aufgenommen werden. Also spätestens eine Woche nach der Versammlung sollten hier die Beschlüsse, die ja übrigens durch Verkündung in der Versammlung und nicht durch Unterschrift des Beirats rechtskräftig werden, drinstehen.

In der Einladung wurde indessen überhaupt nichts über
abzustimmende Beschlussdetails erwähnt. In wichtigen Punkten
wurde lediglich eine anstehende „Diskussion“ oder von „Erneute
und wiederholte Beratung“ über eine neue Heizung erwähnt.

Also sollte am besten vor der nächsten Versammlung jeder Eigentümer einzeln beim Verwalter auftauchen und mit diesem die Angebote etc. durchsprechen…

Grüße