Hallo,
jemand wird mit seinem Fahrrad von einem Autofahrer übersehen und überfahren.
Der Fahrradfahrer schaltet bzgl. Schmerzensgeld und Schadenersatz sicherheitshalber einen RA ein.
Der ganze Vorgang zieht sich bereits über mehrere Monate, ohne dass die Versicherung des Autofahrers großartig tätig geworden ist. Einzig die Ermittlungsakte der Polizei, aus welcher der Autofahrer als Alleinschuldiger hervorgeht, wurde von dieser angefordert und liegt bei dieser jetzt bereits seit zwei Wochen vor.
Jetzt erhält der Radfahrer eine Rechnung vom RA.
Muss der Radfahrer diese Rechnung alleine in voller Höhe bezahlen oder ist es micht so, dass die Versicherung des Autofahrers diese Rechnung, zumindest teilweise, bezahlen muss oder vielleicht sogar erst einmal die BG, welche sich dann das Geld von der Versicherung wiederholt?
Freue mich auf eure Antworten.
Danke.
Gruß
BIS
Hallo,
vermutlich hat der RA auch eine Rechnung an die gegnerische Versicherung geschickt, denn der Unfallverursacher muss auch die Kosten des RA tragen; aber ohne Rechnung des RA an seinen Mandanten kann er ja keine Rechnung an die gegnerische Versicherung schicken.
Eigentlich müsste sich aus der Korrespondenz des RA dieses ergeben.
WEnn es allerdings schon Monate dauert, sollte man mit dem Ra einmal besprechen, dass dieser von der Versicherung aufgrund der offensichtlich eindeutigen Rechtslage einen Teilbetrag anfordern soll; die BG hat mit den Schadensersatzforderungen gegen den Unfallverursacher nichts zu tun.
Schönen Tag noch:wink:
die BG hat mit den Schadensersatzforderungen
gegen den Unfallverursacher nichts zu tun.
Stimmt, die ist eigentlich nur für die med. Behandlung, Reha und Unfallrente zuständig. Sofern der Radfahrer keine nennenswerten Verletzungen davontrug, haben weder BG noch Arbeitgeber (Lohnfortzahlung!) irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Autofahrer.
Allerdings beteiligt sich Vater Staat im Rahmen der Einkommensteuererklärung an den beruflich bedingten Wegeunfallkosten, soweit die am Ende anders nicht hereinzuholen sind.
Gruß
smalbop
Hallo,
vermutlich hat der RA auch eine Rechnung an die gegnerische
Versicherung geschickt, denn der Unfallverursacher muss auch
die Kosten des RA tragen; aber ohne Rechnung des RA an seinen
Mandanten kann er ja keine Rechnung an die gegnerische
Versicherung schicken.
Der Mandant hat den Rechtsanwalt beauftragt, also muss er auch bezahlen. Die gegnerische Versicherung zahlt erst dann, wenn die Sache geklärt ist. Was offensichtlich nicht der Fall ist. Warum sollte sie vorab schon mal den Rechtsanwalt bezahlen? Zumal der nicht mal der Unfallgegner ist? Um sicherheitshalber schon mal vorab eine Schuld an zu erkennen?
Gruß
loderunner (ianal)
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Hi,
Jetzt erhält der Radfahrer eine Rechnung vom RA.
Muss der Radfahrer diese Rechnung alleine in voller Höhe
bezahlen oder ist es micht so, dass die Versicherung des
Autofahrers diese Rechnung, zumindest teilweise, bezahlen muss
oder vielleicht sogar erst einmal die BG, welche sich dann das
Geld von der Versicherung wiederholt?
vermutlich dürfte es sich um eine Vorschußrechnung handeln. Diese hat der Mandant zunächst zu zahlen. Stellt sich im Laufe der Verhandlungen heraus, daß der Autofahrer alleine Schuld ist, dann sind diese Kosten von der Versicherung des Autofahrers zu bezahlen.
Die BG kommt nur für die Kosten auf, die für die ärztliche Versorgung, bzw. für evtl. Rentenzahlungen entstehen.
Gruß
Tina