Ich habe nach meinem Abitur meinen Wehrdienst abgeleistet. Früher was es dann, das man danach, Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld hatte. Scheinbar soll es ab 2000 nicht mehr so sein. Was ist nun richtig? Wenn nicht, ich wohne noch bei meinen Eltern. Bin ich dann bedürftig und habe Anspruch auf Sozialhilfe?
Roman