Nach welchem Paragragh?

Hallo WWW-lers!
Kurz und schmerzlos:
Nach welchem Paragraph sind Freiberufler vom Steuer befreit?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Das war zu kurz :wink:
Welche Steuer ist gemeint. Es gibt da zuviele von :wink:

Uuups! Sorry
Hallo Adele!
Sorry: Gemeint war Gewerbesteuer.
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena

Ein Freiberufler hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb = Gewerbesteuer!

E.

sind Freiberufler von Gewerbesteuer befreit?
Hi!

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Eben!!!
Deshalb meine Frage:
In welcher Paragraph steht es, daß Freiberufler von Gewerbesteuer befreit sind?
Gruß
H.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

=> Es gibt dazu keinen Paragraphen, da es sich aus der Definition heraus ergibt.

Gewerbebetrieb = Gewerbesteuerpflichtig § 2 GewStG
§ 15 II EStG: Definition Gewerbebetrieb; da ist nicht die Rede von Freiberuflern, denn diese werden im § 18 I EStG geregelt.

Es handelt sich hier mehr oder weniger um ein Ausschlussverfahren: Wenn nicht gewerblich, dann nicht gewerbesteuerpflichtig.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

In keinem, denn sie sind nicht befreit. Sollte ein Freiberufler gewerblich tätig sein, muss er Gewerbesteuer zahlen. Sollte er allerdings lediglich FREIBERUFLICH tätig sein, nicht. Gewerbesteuer zahlt man per Definition nur auf gewerbliche Einnahmen, fertig.

Wenn du mehr über die Gewerbesteuer wissen willst, empfiehlt sich das Gewerbesteuergesetz. Das, was du suchst, gibt am ehesten $2 Nr. 1 her:
„(1) Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.“

Grüße,
Sebastian

Hi Adele,

Gewerbebetrieb = Gewerbesteuerpflichtig § 2 GewStG
§ 15 II EStG: Definition Gewerbebetrieb; da ist nicht die Rede
von Freiberuflern, denn diese werden im § 18 I EStG geregelt.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Nun weiß ich was ich wissen wollte, nämlich es handelt sich um Paragraph 18.

Mehr wollte ich nicht wissen.

Vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

Hi Sebastian,
Danke Für Deine Antowort.
Alles was ich wissen wollte ist, daß es sich um Paragraph 18 handelt. Mehr nicht.
Vielen Dank für Deine Mühe.
Schöne Grüße,
Helena