Nach welchem Recht?

Hallo zusammen,
angenommen, ein Schweizer würde in Deutschland z. B. eine rote Ampel überfahren.
Nach welchem Recht würde der Verkehrsverstoß geahndet?

Gruß Malu

Guten Tag,

das wird über das deutsche Recht gemacht! Da dies für die deutschen Straßen gilt! Wenn du z.b. in die Schweiz fährst, und dort eine Ordnungswidrigkeit begehst, wird es ja auch über das Schweizer Gesetz geahndet. Falls du genaueres Wissen möchtest, kannst du dich gerne nochmal detailliert melden.

mfg

Raptor 861

Hallo,

Wie mein Vorredner bereits sagte, wird die Strafzumessung nach deutschem Recht behandelt.

Wenn die Schweiz z.B. mit " D " keine länderübergreifende Rechtsverbindlichkeit vereinbart hat, dann wird vom schweizer Bürger vor Ort auch zusätzlich zum Bußgeld eine Sicherheitsleistung erhoben.

Diese Sicherheitsleistung dient u.a. dem Ausgleich von Verfahrenskosten.

Wie sich ein mögliches Fahrverbot nach deutschem Recht bei der nächsten Einreise mit einem KFZ auswirken könnte, weiss ich leider nicht genau.

Ab 35 € wird es aber einen personenbezogenen Eintrag in der deutschen Verkehrssünderkartei nach sich ziehen.

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos,

vielen Dank für Deine Antwort.

„Wie sich ein mögliches Fahrverbot nach deutschem Recht bei der nächsten Einreise mit einem KFZ auswirken könnte, weiss ich leider nicht genau.“

Das ist eine interessante Problematik.

Das wissen die im www.verkehrsportal.de sicherlich.
Habe das gerade entdeckt.

Interessant wäre auch zu wissen, wie das verfahrenstechnisch abläuft. Zieht z. B. die Schweiz das Bußgeld von ihren Bürgern ein und überweist es dann an den deutschen Staat oder müssen Ausländer das Bußgeld direkt nach Deutschland überweisen?

Wie schön war das doch früher! Da konnte man den ausländischen Strafzettel einfach vernichten! Aber die Staaten sehen darin alle eine enorme zusätzliche Einnahmequelle. Falls das Bußgeld jedoch gering ausfallen sollte und der jeweilige Staat hilfweise tätig werden müsste, stünden die Verwaltungskosten in keiner Relation zum Ergebnis.

LG
Malu

Hallo Raptor861,

vielen Dank für Deine Antwort.
Werde mich gegebenenfalls nochmal melden.

LG
Malu

Ein Fahrverbot wird bei der erneuten Einreise ganz einfach gelöst…
Normalerweise wird die Person in einer Fahndungsdatei ausgeschrieben. D.h. Bei der nächsten Kontrolle wird die Polizei einen Hinweis bekommen, dass die Person in Deutschland nicht fahren darf. Also gibt es noch eine Anzeig aufgrund Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Ist die Person nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs, kann es für den Halter auch eine Anzeige aufgrund: Ermächtigen zum Fahren ohne FE geben.
Hoffe es hat nochmal weitergeholfen.
Gruß

Hallo nutzlos,

Hallo Malu,

vielen Dank für Deine Antwort.

„Wie sich ein mögliches Fahrverbot nach deutschem Recht bei
der nächsten Einreise mit einem KFZ auswirken könnte, weiss
ich leider nicht genau.“

Das ist eine interessante Problematik.

Das wissen die im www.verkehrsportal.de sicherlich.
Habe das gerade entdeckt.

Natürlich wäre das für einen schweizer Bürger interessant, weil CH sich ja nicht der EU angechlossen hat.
Innerhalb der EU - Staaten weitet sich die Vereinbarung aus, Strafzettel auch aus kooprerierenden Nachbarstaaten an den Verursacher rechtsverbindlich weiterzuleiten.

Interessant wäre auch zu wissen, wie das verfahrenstechnisch
abläuft. Zieht z. B. die Schweiz das Bußgeld von ihren Bürgern
ein und überweist es dann an den deutschen Staat oder müssen
Ausländer das Bußgeld direkt nach Deutschland überweisen?

Es wird eher darauf hinauslaufen, dass Bußgeld + Sicherheitsgebühr gleich vor Ort zu bezahlen wären.

Wie schön war das doch früher! Da konnte man den ausländischen
Strafzettel einfach vernichten! Aber die Staaten sehen darin
alle eine enorme zusätzliche Einnahmequelle.

So einfach kann man das nicht sehen, da sich ansonsten ja irgendwie der Irrglaube breitmachen könnte:

In fremdem Staat = Narrenfreiheit…
Aber die Register vergessen dann auch nicht so schnell bei der nächsten Einreise.

Wie handhabt die Schweiz es denn, wenn ein Urlauber aus dem Ausland dort einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begehen würde.

Die Frage ist rein informativ, weil neben dem Grundsatz " gleiches Vergehen, gleiche Strafe " der Schweiz doch auch Verfahrenskosten entstünden, wenn einfach Strafzettel ohne Konsequenz mißachtet werden könnten.

Falls das Bußgeld
jedoch gering ausfallen sollte und der jeweilige Staat
hilfweise tätig werden müsste, stünden die Verwaltungskosten
in keiner Relation zum Ergebnis.

Gut, ein Rotlichtverstoß wäre jetzt nicht derart geringfügig, dass lediglich ein kleines Ordnungsgeld