Nach welchen Kriterien urteilen eigentlich manche Richter?

Der hier:
schickt ihn wegen Volksverhetzung 1 Jahr in den Knast


und der hier:
verurteilt ein Pädophilenkinderpornobesitzerschwein zu 1 Jahr auf Bewährung und der Auflage sich einer Therapie zu unterziehen.

Bei letzterem Urteil drängt sich mir dann immer der Verdacht auf, dass die Richter auch… ramses90

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Hallo,

Recht und (das Empfinden von) Gerechtigkeit sind zwei unterschiedliche Pantoffel.

Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, in dem sich Urteile bewegen dürfen. Und nach der Anhörung aller Argumente und der Beschau aller Beweise entscheidet der Richter nach eigenem, freien Ermessen, wie hoch die Strafe sein wird.

Vielleicht zeigte sich der Verbreiter der Kinderpornografie einsichtig und reuig. Und im Gegensatz dazu hat vielleicht der Volksverhetzer noch im Gerichtssaal seine Weltansicht verbreitet. Um genaueres zu wissen, müsste man die Urteilsbegründung lesen.

Vielleicht werden auch in beiden Fällen noch die Anwälte Revision einlegen - beim Pädophilen der Staatsanwalt und beim Volkverhetzer der Verteidiger.

Grüße

Füttere doch nicht den Troll und seinen plumpen Versuch, Volksverhetzung zu relativieren :slight_smile:

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…nur weil er deine bekannte, verquaste Weltsicht nicht teilt…?

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Weil er dem Richter im zweiten Fall Pädophilie unterstellt.

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Du solltest dringend aufhören, die Mini-Faktenauswahl einer Zeitung zur Grundlage Deiner eigenen Urteile zu machen. Wenn Du nicht dabei gewesen bist und erst recht nicht das Urteil mit Begründung gelesen hast kannst Du in keiner Weise beurteilen, warum das Urteil so ausgefallen ist und ob das so in Ordnung geht oder nicht.
Gruß
anf

Stört Dich, dass der Volksverhetzer keime Therapie bekommt? Meinst Du, mit Therapien ist Volksverhetzern beizukommen?

Gruß
Wolfgang

Nein es stört mich nicht, dass der keine Therapie bekommt denn das wäre sicher verschwendetes Steuergeld und es stört mich auch nicht, dass er 1 Jahr in den Knast muss.
Mich stört, dass der Pädophile Bewährung bekommt statt in den Knast zu wandern. Ob ich meine, dass die Therapie ihn von seinem schändlichen Tun abbringt - von heilen will ich da garnicht reden- will ich mal dahingestellt sein lassen. ramses90

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Das hoffe ich denn ein höheres Strafmaß htte er ja gefordert. ramses90

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ich muss nicht dabei gewesen sein und auch nicht die Urteilsbegründung gelesen haben um festzustellen dass hier das fast geringstmögliche Strafmaß erteilt wurde
„Die Strafandrohung für das Verbreiten von kinderpornografischen Schriften ist eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren“ Steht alles dazu im § 184 STGB.
Der rennt wieder frei rum und muß sich nur nicht erwischen lassen um sein abscheuliches Tun weiter fortzusetzen.
Da kann der vor Gericht noch so reuig auftreten, allein die Tatsache dass er Bilder und Filme vom Missbrauch der Kinder besitzt und diese auch noch weiter verbreitet ist Grund genug ihn hinter Gitter zu bringen. Da kann er dann auch wunderbar therapiert werden. ramses90

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Und wenn er zwei Jahre „bekommen“ hätte, käme jemand, der vier Jahre fordert.

Ausweislich deiner Frage geht es doch um einen Vergleich zwischen den beiden verhängten Strafen; ein solcher Vergleich (in welchem für den Vergleichenden das Ergebnis feststeht, dass der eine ungerechtfertigerweise weniger „bekommen“ hätte als der andere) ist auf Grundlage der gegebenen Informationen jedoch nicht fair möglich.

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Hallo!

Und „Knast“ kostet kein Steuergeld?
Freiheitsentzug hat für Betroffene und für das Gemeinwesen bittere Folgen, wenn damit Existenzvernichtung, nachhaltige Ausgrenzung und Verlust sozialer Bindungen einher gehen. Weil Gefängnisse eher keine Orte der Besserung sind, ist die Maßnahme Ausdruck von Hilf- und Ratlosigkeit, bei der Verschlimmbesserung und weiterer Schaden in Kauf genommen werden. Wenn sich andere Maßnahmen, etwa Aussetzung auf Bewährung, als wirkungslos erwiesen, mag eine Freiheitsstrafe angemessen sein. Aber irgendwelche Hintergründe zur Vorgeschichte des Verurteilten enthält der kurze Zeitungsartikel nicht.

Offensichtlich sind Dir Hintergründe bekannt, die nicht in der Zeitung standen. Du kennst die Lebenssituation des Verurteilten und kennst sein Vorstrafenregister. Dann kann ich nicht mitreden.

Gruß
Wolfgang

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Solange es um das Wohl und den Schutz von Kindern vor eben diesen Tätern geht, ist mir Steuergeld, Ausgrenzung, Verlust der sozialen Bindungen so wurscht wie wenn in China ein Sack Reis umfällt!
Die Kinder gehören geschützt und nicht die Täter. Die Kinder sind die Wehrlossesten und Schützennswertesten der menschlichen Gesellschaft. Sogar bei den Affen ohne STGB, BGB und oberste Gerichtshöfe wird dieser Schutz schon ganz selbstverständlich so gehandhabt. ramses90

Hi.

Reg dich mal nicht auf, das hat alles seine Richtigkeit. Ein Hakenkreuz an die Wand zu schmieren ist eben das deutlich schwerere Delikt. Filme von (realen) Vergewaltigungen an Kindern zu verbreiten kann da nicht mithalten.
Knast ist nicht die richtige Wahl, da es eine „Verschlimmbesserung“ ist. So wurde es hier geschrieben. Aber gilt das nicht auch für den Marktoberdorfer?
Ob man die beiden Fälle direkt vergleichen kann, will ich nicht beurteilen. Nach meinem, subjektiven, Empfinden, hätten die Urteile genau entgegengesetzt ausfallen müssen.
Justitias Augenbinde scheint eben auf der einen Seite leicht transparent geworden zu sein.

Hallo!

Natürlich. Aber ohne Detailkenntnisse kann man doch rein nichts beurteilen, schon gar nicht, ob verhängte Sanktionen angemessen und zielführend sind oder nicht.

Natürlich kann auch ein Gericht mit Einschätzungen daneben liegen. Sind alles nur gewöhnliche Menschen, die aber i. d. R. erst nach Kenntnis aller Umstände zu einem Urteil im vom Strafgesetzbuch vorgegebenen Rahmen kommen. Kritik an einem Urteil, ohne vom Fall außer wenigen Zeitungszeilen irgendwas zu wissen, ist jedenfalls - freundlich ausgedrückt - unqualifiziert.

Gruß
Wolfgang

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Eben, das wollte ich im Eingangspost damit sagen. Hätte es wahrscheinlich dzu schreiben sollen.
Der Volksverhetzer war nur ein Vergleich, mir ging und geht es um den Pädophilen und darum was mit den Kindern unsägliches angestellt wurde um diese Bilder und Filme/Videos überhaupt erst erstellen zu können. ramses90

Hallo!

Bitte lass’ uns an Deinem Wissen teilhaben, denn Du musst über die paar Pressezeilen hinaus über detaillierte Fallkenntnis verfügen. Du weißt u. a., ob die Verurteilten schon vorher einschlägig in Erscheinung traten, ob sich mildere Sanktionen als fruchtlos erwiesen.

Stellungnahmen ohne Fallkenntnis und Urteilsbegründung sind einfach nur für 'n Arsch.

Gruß
Wolfgang

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Aber, wie man sieht, hast Du genau gar keine Ahnung WARUM das passiert ist. Und eben darum geht’s, denn das ist doch die Antwort auf Deine Frage.
Gruß
anf