Nach welchen Kriterien wird festgelegt welche Sprachen als 2. Fremdsprache für die allg. Hochschulreife gültig sind?

Hi. Mir persönlich erscheint das System dazu (falls es denn eins gibt) sehr willkürlich. Ich habe z.B. einen Freund, dieser besitzt die fachgebundene Hochschulreife, zur allgemeinen fehlt ihm nur eine 2. Fremdsprache. Eigentlich spricht er perfekt indonesisch, weil er dort geboren ist, dies wird ihm aber nicht anerkannt. Wieso nicht?

Hallo,

mein erster Gedanke wäre, dass das Ländersache ist. Da wird es irgendwo eine Gesetz geben, wo definiert ist, was als 2. Fremdsprache gilt.
Mein zweiter Gedanke wäre, dass es dann möglicherweise für ihn keine Fremdsprache ist. Keine erste und keine zweite.
Rein von der Logik her, wäre die 1. Fremdsprache, die Fremdsprache, die man als erstes nach der Muttersprache lernt (Leute, die zweisprachig aufwachsen haben dann eben zwei Muttersprachen) und die zweite eben die danach. Aber wie gesagt, werden das die Länder irgendwo definiert haben, wobei das keiner Logik folgen muss. Sprachen die in dem Land gar nicht an der Schule gelehrt werden, gelten da möglicherweise gar nicht.

Grüße

weil’s im gesetz so steht. in welchem das ist, verrate ich dir genauso wenig wie du uns verrätst, in welchem bundesland das ganze spielt.

Ja, ich wollte aber wissen, wo das steht und ob das überhaupt festgehalrten ist. :smiley:

kriegst du aber nicht. warum, habe ich dir gesagt.

Bayern.

so sweet