Taylor Swift hat sich ja z.B. die Textzeilen „Nice to meet you. where you been?“ und „Party like its 1989“ schützen lassen. Darf sie das einfach so? Diese Sätze sind so allgemein die haben Menschen doch schon vor Taylor Swift benutzt! Was hat das noch mit geistigem Eigentum zu tun? Wie wird geregelt was man sich urheberrechtlich schützen lassen kann und was nicht?
Und Du hast die Urkunde darüber eingesehen ? Wo war das noch mal gleich eingetragen ?
Und was ist geschützt ? In welchem Zusammenhang dürfte so ein „Sätzchen“ nicht mehr unerlaubt verwendet werden ?
Hallo!
Der Urheberschutz entsteht mit dem Werk von allein. Es bedarf keiner An- und Einträge.
Ganz sicher nicht in Deutschland, anderweitig in der EU oder der Schweiz.
In den USA wird mit dem Copyright ein anderer Schutzgedanke mit anderem Schutzziel verfolgt, siehe Copyright law (Vereinigte Staaten) – Wikipedia. Auch dort bedarf es seit einigen Jahren keiner Eintragung. Ansonsten melde ich Zweifel an, dass die genannten Textzeilen für sich allein irgend einem Schutz zugänglich sind. Einzelne Textstellen können ein Indiz sein, ob etwa ein Text geklaut wurde, aber isoliert für sich spielt sich mit Schutz weder hier noch in den USA etwas ab.
Gruß
Wolfgang
Tailor Swift hat sich auf verschiedene Sätze Marken eintragen lassen - das ist etwas anderes als Urheberechtsschutz.
Hi,
@duck313 Ja ich hab nachdem ich hier gefragt habe auch nochmal recherchiert und rausgefunden, dass sie es nicht urheberrechtlich sondern markenrechtlich hat schützen lassen.
Trotzdem dürfen diese Textzeilen z.B. nicht auf T-Shirts o.ä. gedruckt werden, wenn ich das richtig verstanden habe…finde ich schon ziemlich krass, dass das so einfach geht!