A. kauft bei einem Händler „B“ ein Gebrauchtfahrzeug der
Marke ABC.
A. muss sein Fahrzeug alle 15.000 KM in die Werkstatt des
Händlers „B“ geben zur Inspektion (Gebrauchtwagengarantie).
Dabei wird ein Defekt festgestellt.
Ob es denn nun unbedingt die Werkstatt des B sein muss, sei dahin gestellt. Bei einer Garantieversicherung kann das durchaus vereinbart sein, bei der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) des B, die er auf Grund gesetzlicher Regelungen geben MUSS, kann keine bestimmte Werkstatt vorgeschrieben sein.
Das Kfz ist nun über 3 Wochen für A. nicht verfügbar.
Aber hallo, was war denn da defekt? In der Zeit bekommt man doch schon ne Teilrestaurierung hin!
Bei Abholung bei Händler „B“ stellt A. fest, daß das Kfz in
diesen 3 Wochen über 600 (Sechshundert) KM gefahren worden ist
(bei Abgabe war das Kfz vollgetankt, bei Abholung war es
leer).
Wer zahlt A. nun den Wert des verfahrenen Kraftstoff (ca.
80€) ?
DAS ist doch das kleinste Übel.
Das Fahrzeug wurde dem C zur Reparatur überlassen. Vermutlich wurden damit aber weitere und zur Reparatur unnötige Fahrten unternommen.
Das ist eine Straftat, nennt sich Gebrauchsdiebstahl.
(Wobei dem nicht unbedingt ein Diebstahl zu Grunde liegen muss, es reicht, wenn das Fahrzeug gegen den Willen des Halters benutzt wurde.)
Und wie soll sich A. gegenüber „B“ verhalten ?
Den Sachverhalt schriftlich darlegen. Darauf hinweisen, dass man das Fahrzeug ausschließlich zur Reparatur abgegeben hat und das zur Reparatur unnötige Fahrten selbstverständlich gegen den Willen des Eigentümers erfolgt sind.
Um Stellungnahme bitten, warum diese Strecke gefahren wurde.
Schadenersatz verlangen, einmal das Benzin, das andere mal ein angemessener Betrag für die Fahrzeugbenutzung.
Das dürfte je nach Typ ein zweistelliger Centbetrag pro km sein.
Wenn da nix Befriedigendes rüber kommt - und das würde für mich zum Beispiel bedeuten:
- Eine persönliche Entschuldigung für das Fehlverhalten
- Ersatz des Kraftstoffes (80€)
- Ausgleich für Fahrzeugnutzung (z.B. 10C/km * 600km = 60€)
Dann straf- und zivilrechtlich vorgehen.