Wir haben uns im Internet einen Handsauger bestellt.
Der Sauger entsprach nicht unseren Vorstellungen.
Daher haben wir diesen in der Originalverpackung wieder zurückgeschickt und von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
Jetzt will der Verkäufer nur 50% mit dem Hinweis
" Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten
Da der von Ihnen zurückgesendete Artikel bereits benutzt wurde, welches Ihnen in einem Ladengeschäft nicht möglich gewesen wäre, erstatten wir Ihnen maximal 50 % des Warenwertes.zurückerstatten.
Guten Tag Hans
Leider bin ich KEIN Experte für Widerrufsrecht!
Ich kann mir auch nicht erklären, warum ich angeschrieben wurde, denn beruflich habe ich nicht´s mit „Kaufrecht“ zu tun.
aber ich habe eine Meinung zu Deinem Problem - und auch schon mehrfach Urteile dazu gelesen:
Grundsätzlich hat ein Käufer bei Internet-Einkäufen ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne weitere Begründung!
Egal ob benutzt oder nicht mehr original verpackt.
Wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert, hilft nochmal ein Blick in seine AGB´s und e-Mail-Kontakt zur Schlichtung… bevor eine zivilrechtliche Klageandrohung folgt. Viel Erfolg dabei… T.Ness
Hallo Hans,
hier ist wohl alles beschrieben, was du wissen mußt. http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm
Ich persönlich würde per Einschreiben Rückschein meinen Anspruch geltend machen und mit Anwalt drohen.
mfg
Uli
als erstes würde ich einen Blick in die AGBs des Versenders werfen, grundsätzlich gilt aber bei technischen Geräten das Rückgberecht, wenn der Artikel nicht „personalisiert“ wurde. So sind zum Beispiel Fotobücher sehr personenbezogen und können nicht zurückgegeben werden. Auch Bild- und Tonträger sind meist vom Umtausch ausgeschlossen-dies wird aber immer explizit genannt.
Es sieht nach einem schwarzen Schaf aus, ich würde erst mal auf volle Erstattung pochen.
Gruß
Tobias