… Entzug/Alkohol, Aufforderung zur MPU negativ, nun soll der Führerschein abgegeben werden, ist das rechtens, wer weiss was?
Ich habe hier leider ein Familienmitglied, der ist Kraftfahrer und trinkt gelegentlich nach der Arbeit mit seinen anderen Kollegen ein oder mehrere Biere. Halt Freitags auf dem Firmenhof und ist dann noch ca. 10km mit dem PKW nach hause gefahren. Nun wurde er Anfang des Jahres wiederholt erwischt, die Promille kann ich in beiden Fällen nicht sagen, er ist da selber nicht ehrlich genug und ich hab halt nur den Ärger am Hals. Nach dem Führerscheinentzug (3 monate) und Bußgeld, bekam er Ende März den Lappen ohne Auflagen wieder. Zwei Wochen später forderte ihm das Straßenverkehrsamt zur MPU auf. Das Ergebniss viel negativ aus. Nun schrieben die, er soll sich äußern, ob er den Führerschein feiwillig abgibt oder ob die den Schein kostenpflichtig einziehen sollen. Da er damit sein Geld verdient, hat er die freiwillige Abgabe abgelehnt. Nun kam wieder ein Schreiben der Straßenverkehrsbehörde, das der Schein kostenpflichtig eingezogen werden soll, ein Widerspruch ist möglich, geht dann wohl vor Gericht und das er ab Erhalt des Schreibens nicht mehr fahren darf. Nun kann er ab heute zu hause bleiben bis das geklärt ist. Wer kann hier eine Antwort geben ob das rechtens ist, hinterher den Führerschein abnehnmen zu wollen, eventuell mit Urteil, die Strafe ist ja eigentlich abgegolten und Fristen vom Straßenverkehrsamt überschritten?. Ich danke für eine Antwort, teile aber auch gleich mit, das ich Antworten wie selber Schuld oder geschieht ihm recht nicht brauche, das weis ich selber.
Hier kann nur ein Jurist- Rechtsanwalt helfen.
Zuviel, zu oft aufgefallen.
Bei einem Berufskraftfahrer wird es meistens noch härter gesehen.
Sorry, kein Tipp weiter von mir.
idefixer1 mfg
Hallo idefixer1
Ich danke auch für die kurze Antwort.
MfG