Angenommen Person A wohnt in einer Wohnung.
Person A zieht zum Datum X um.
Der Hausmeister nimmt die Wohnung nach Renovierung schriftlich im Namen des Vermieters als komplett Renoviert ab.
In dieser Abnahme sind noch unter dem Punkt zu Beseitigende Mängel 1-2 Möbel aus den Kellerräumen zu entfernen.
Nun kommt Person B als neuer Mieter in die ehemalige Wohnung von Person A und bemängelt das die Wohnung nicht sachgemäß Renoviert worden wäre und fordert vom Vermieter eine Ausgleichszahlung.
Diese Ausgleichszahlung will nun der Vermieter von dem Vormieter, also Person A, von der Kaution begleichen sodass im Grunde Person A die ausgleichszahlung an Person B zahlen muss?
Wie ist die Rechtslage?
Darf der Vermieter von einer schon, stellvertretend durch den Hausmeister, schriftlich abgenommenen Wohnung dennoch von Person A geld für die Ausgleichszahlung verlangen?
Vielen Dank!