mal angenommen, ich miete eine Wohnung. Bei der Besichtigung wäre es recht dunkel in der Wohnung (keine Glühirnen). Nun könnte ich mit einem Bürgen vor Ort das Objekt besichtigt haben, wieder ohne Licht, und unterschreibe den Vertrag und mein Bürge seine Bürgschaft.
Zur Wohnungsübergabe ist es auch wieder dunkel und der Bürge ist wieder mit dabei. Ich unterschrieb auch diesen.
Am nächsten Tag musste dann festgestellt werden, dass Wände, Türen, Fenster und Fugen der Fliesen stark gelblich sind (durch das Rauchen des Vormieters).
Was könnte ich in diesem fall tun… da ich mind. 3 Jahre drin wohnen möchte.
Hätte ich überhaupt Rechte und muss die Wohnung alleine auf eigene Kosten hergerichten bzw. geweißt werden?
Am nächsten Tag musste dann festgestellt werden, dass Wände,
Türen, Fenster und Fugen der Fliesen stark gelblich sind
(durch das Rauchen des Vormieters).
daß ausdrücklich gewünscht wurde, dass die wohnung jedenfalls nicht gelblich sind, ist nicht vorgetragen.
Was könnte ich in diesem fall tun… da ich mind. 3 Jahre drin
wohnen möchte.
anstreichen.
Hätte ich überhaupt Rechte und muss die Wohnung alleine auf
eigene Kosten hergerichten bzw. geweißt werden?
bei der annahme ist nichts vorgetragen, das mich etwas anderes annehmen lassen könnte.