Nach erfolgter Wohnungsübergabe + Protokoll meldet sich nach 2 Wochen nun der Vermieter und will dass wir sämtliche Holzpanelldecken (mit Spots) entfernen, da sonst keine Überprüfung der Elektroinstallation möglich ist (VDE).
Bei der Wohnungsübergabe war der Nachmieter ebenfalls anwesend und es wurde schriftlich festgehalten, dass dieser u.a. diese Decken übernimmt, also in sein Eigentum übergehen.
Auch wurden die Decken nicht als Mangel oder als Rückbau im Übergabeprotokoll gekennzeichnet.
Darf der Vermieter nun darauf bestehen dass ich diese Decken entfernen muss? Oder ist das nun Sache des Nachmieters, bzw. Vermieters? Was passiert wenn nach Abriss der Decken weitere folgearbeiten auftreten sollten oder gar der Nachmieter sich dann fragt wo die Decken geblieben sind?
Die Elektroinstallation ist gut 20 Jahre alt (2 Adrig ohne Schutzleiter) und soll damit auch nicht VDE überprüfungsfähig sein.
Dann habe ich noch ein paar Zeilen aus dem Internet:
Liegt ein schriftliches Übergabeprotokoll vor, oder gibt es Zeugen für die Übergabe, dann kann der Vermieter nachträglich keinerlei Forderungen erheben, wenn er diese nicht bis zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe erhoben hat (BGH NJW 83, 446; LG Braunschweig WM 97, 470)
Das LG Braunschweig WM 97, 470 hat ferner festgehalten, dass der Vermieter in solchen Fällen auch nicht behaupten kann, er habe bei der Wohnungsübergabe die Mängel nicht erkennen können.
Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe.