Hallo,
ich(19, Schüler, bald Student) habe vor, mit meinen Freund(25, ehrenamtliche Arbeit in einer Künstlerverbindung und mittleres Einkommen durch Vermieten seiner zwei Wohnungen) bald in eine zivile Partnerschaft einzutreten. Nun stellt sich die Frage, ob ich weiterhin über meine Mutter gesetzlich versichert sein kann. Meine Mutter sagt nein, aber ich fand es schwer, konkrete Antworten im Netz zu finden. Mein Freund ist privat krankenversichert und hat Amerikanische Staatsbürgerschaft, lebt aber seit 7 Jahren in der EU.
Du kannst bei Deiner Mutter versichert bleiben, solange Du Student bist und das 25 Jahre noch nicht vollendet hast. Eine Heirar beendet keine Familienversicherung laut Gesetz!
Hallo
solange du über kein eigenes Einkommen verfügst und Kindergeld erhälst ( bis zum 25 Lebensjahr) kannst du Familienversichert ohne eigenen Beitrag in der GKV bei deiner Mutter bleiben.
Solange du einer taetigkeit nachgehst, auch Studium, kannst du dich selber versichern.
Wenn du nichts arbeitest, Mutterschutz, dann musst du dich über ihn privat selbst versichern.
hallo, du kannst weiter über deine mutter Familienversichert sein, bis 25 als Studentin, es sei denn du heiratest zwischenzeitlich. Du musst nicht zu hause wohnen, um über die mutter versichert zu sein.gruß, nils
Die zivile Partnerschaft wäre einer Ehe gleich zu setzen. Wäre dein Partner gesetzlich verschert, könntest du als Familienmitglied kostenfrei versichert sein (über IHN)- So musst du freiwilliges MItglied mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen KV sein. Bemessungsgrundlage für den Beitrag ist das halbe Einkommen des Partners.
solange ihre Einnahmen nicht über 400 Euro im Monat liegen, können Sie sich aussuchen ob Sie über ihren Ehemann (ist ja in diesem Fall nicht möglich) oder weiterhin über Ihre Mutter versichert sein möchten. Als Student können Sie bis 1 Tag bevor Sie 25 Jahre werden in der Familienversicherung bleiben. (Vorausgesetzt Ihre Einnahmen sind nicht über 400 €.
M.f.G.
Yvonne Reeve
bis zum 25. Lebensjahr (bei Männern: plus Bundeswehr- oder Zivildienstzeit) ist man bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert (wenn das monatliche Einkommen unter 400,- € liegt).
Bei einer „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ gelten in der GKV die gleichen Regelungen, wie in der Ehe (Familienversicherung) - da der Freund (dann Lebenspartner) allerdings in einer PKV ist, müssten Sie sich ebenfalls nach der standesamtlichen Eintragung privat versichern, wenn Sie kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Eine Familienversicherung ist in der PKV nicht möglich.
auch verheiratete (oder „verpartnerte“) Kinder können weiterhin kostenlos über die Eltern versichert sein. Dies geht bis zum 23. Geburtstag (Schüler/Studenten bis zum 25. Geburtstag).
Dort ist nicht gefordert, dass nur ledige Kinder familienversichert werden können. Bis 1988 galt eine andere Regelung (nur „unterhaltsberechtigte“ Kinder konnten kostenlos versichert werden).
Wenn die Familienversicherung über die Eltern mit dem 23. (nicht 25.!) Geburtstag enden sollte, erfolgt danach die Beitragsberechnung nach der Hälfte des Partner-Bruttoeinkommens (mindestens aus 875 Euro moonatlich). Der Mindestbeitrag liegt bei 149 Euro monatlich.
soweit ich weiß bist Du als Schüler weiter in der Familienversicherung Deiner Mutter.
Als Student würde ich dann die KV der Mutter anrufen und dort Nachfragen. Solange Du mit Deinem Freund „nur“ befreundet bist, hat der mit Deiner KV gar nichts zu tun.
Gruß
Franjo