Hallo,
ich hoffe jemand kennt sich aus! Wir wohnen zur Miete, unser Vermieter ist Pleite, die Wohnung wurde im August Zwangsversteigert, wir warten auf die Betriebskostenabrechnung für 2009 da war die Wohnung Zwangsverwaltet. Woher bekommen wir unser Geld wieder(falls Guthaben vorhanden)der Zwangsverwalter meint er hat damit nichts zu tun, der neue Vermieter sagt, er sei nicht zuständig da er ja auch nicht das Geld erhalten hat, ist er für die Abrechnung nicht zuständig. Wer kann mir sagen was nu stimmt?
ja das ist klar aber die Wohnung ist ja versteigert worden und hat somit einen neuen EIgentümer, es gibt keinen Zwangsverwalter mehr bei dem hab ich ja nachgefragt und er sagte der neue Eigentümer wäre dafür zuständig wie kann das sein?
Als Mieter können Sie sich aussuchen, von wem Sie die Nebenkostenerstattung fordern. Sie können sich sowohl an den neuen Eigentümer als auch an den Zwangsverwalter wenden. Falls niemand die Abrechnung macht, behalten Sie einfach die nächsten 3 Mieten ein, sie erklären also die Aufrechnung nach§ 387 BGB. Dies müssen Sie dem neuen Vermieter aber vorher ankündigen. Ich bin mir sehr sicher, dass er dann mit Ihnen abrechnen wird.
ja das ist klar aber die Wohnung ist ja versteigert worden und
hat somit einen neuen EIgentümer, es gibt keinen
Zwangsverwalter mehr bei dem hab ich ja nachgefragt und er
sagte der neue Eigentümer wäre dafür zuständig wie kann das
sein?
Ok, dann tritt der neue Eigentümer in die rechte und Pflichten ein
Antwort:
Eine sehr spezielle Frage.
Am besten googeln und zwar immer vor und nach dem Suchbegriff Entenbein bzw. Gänsefüsschen verwenden, also würde ich hier wie folgt suchen „Zwangsversteigerung + Betriebskostenabrechnung“
Du wirst staunen, wieviel Möglichkeiten sich ergeben.
die Antwort hat etwas gedauert, aber da es eine Frage ist, die sich eher um Zwangsverwaltung dreht, musste ich mich erstmal selber schlau machen.
Der neue Eigentümer ist für die Nebenkostenabrechnung zuständig. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er in 2009 noch nicht Eigentümer war. Der Zwangsverwalter ist allerdings verpflichtet, ihm die Vorauszahlungen auszukehren.
Wenden Sie sich also an den neuen Eigentümer, notfalls über einen Anwalt.